Mail aus dem Schulministerium vom 20.5.21:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

aus dem Schulministerium habe ich eine neue Schulmail erhalten. Es ergeben sich gewichtige Veränderungen zum 31.5.21. Hier die Zusammenfassung einiger wichtiger Punkte:

  • Ab dem 31.5.21 soll der Unterricht wieder in voller Klassenstärke stattfinden, sofern die Inzidenz stabil unter 100 bleibt. Für den Kreis Herford darf dies angenommen werden.
  • Dies bedeutet, dass alle Schüler*innen ab dem 31.5.21 wieder nach dem regulären Stundenplan in allen Fächern in voller Klassen- und Kursstärke unterrichtet werden.
  • Die Regelungen für die Klassenarbeiten bleiben weiterhin bestehen.
  • Der Sportunterricht findet zunächst nur im Freien statt (ohne Maske erlaubt). Sollte dies in Ausnahmefällen (Wetterbedingungen) nicht möglich sein, findet Sportunterricht in der Sporthalle statt. Dann besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Intensive ausdauernde Belastungen in Sporthallen sind unzulässig.
  • Unsere Cafeteria könnte unter Auflagen wieder öffnen (gilt es noch zu klären).
  • Nach dem Willen der Landesregierung soll der Schwimmunterricht wieder aufgenommen werden. Eine daraufhin gestellte Anfrage des Schulamts bei den Bünder Bädern hat jedoch ergeben, „dass der Beginn des Schwimmunterrichts zum 31.5.21 aus organisatorischen Gründen derzeit noch nicht möglich ist“. Ich habe eine Beschwerde formuliert und warte auf Antwort.
  • Es besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP-2-Maske. Ein Abstandsgebot besteht nur während der Essenaufnahme, wenn die Maske abgenommen wird.
  • Alle Schüler*innen, sowie das gesamte Personal werden weiterhin zwei Mal pro Woche mit einem Corona-Antigen-Selbsttest getestet. Ein negativer Test ist Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht. Tests aus anerkannten Testzentren oder von Ärzten können den schulischen Schnelltest ersetzen.
  • Widersprüche gegen dieses Verfahren und daraus resultierendes Fernbleiben vom Unterricht gilt bei Schüler*innen als entschuldigtes Fehlen. Es besteht in diesem Fall jedoch kein Anspruch auf Unterricht in Distanz. Diese Schülerinnen haben die Pflicht, sich selbstständig um das Nachholen des versäumten Unterrichtsinhaltes zu kümmern.
  • Ab dem 31.5.21 nimmt unsere Übermittagbetreuung ihren Regelbetrieb wieder auf.
  • Die Notbetreuung wird ab dem 31.5.21 nicht mehr angeboten.
  • Die Planungen für Abschlussfeierlichkeiten (z.B. Zeugnisausgaben Jahrgang 10) werden zum jetzigen Zeitpunkt für verantwortbar gehalten. Dazu erwarte ich weitere Aussagen in den nächsten Wochen.

Die oben getroffenen Aussagen erzwingen wiederum Stundenplanumstellungen. Weitere Informationen dazu folgen ebenfalls nächste Woche.

Für nächste Woche bleibt es beim Wechselunterricht. Die Lerngruppe B beginnt am Mittwoch.

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp
Schulleiter Realschule Bünde-Nord

Mail aus dem Schulministerium vom 23.4.21:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

die neue Corona-Schulmail ist eingetroffen. Das Wichtigste hier in der Kurzversion:

-Das "Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz)" ist nach der Verabschiedung im Deutschen Bundestag bereits gestern im Bundesrat behandelt worden. Unmittelbar nach dessen Entscheidung hat der Bundespräsident das Gesetz ausgefertigt. Somit ist es schon heute in Kraft getreten:

  • Die Teilnahme von Schüler*innen und Lehrkräften am Präsenzunterricht setzt wöchentlich zwei Tests voraus. 
  • Der Schulbetrieb findet aufgrund der angespannten Pandemielage grundsätzlich bis auf Weiteres nur im Wechselunterricht statt; Abschlussklassen (Jahrgang 10) sind davon ausgenommen. 
  • Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen (Jahrgang 10) sind davon ausgenommen. Das bedeutet regional, dass es auf die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt ankommt. Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet.
  • Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
  • Die pädagogische „Notbetreuung“ bleibt erhalten.
  • Die Bildung von Lerngruppen mit Schüler*innen aus unterschiedlichen Klassen (Wahlpflichtunterricht) ist wieder uneingeschränkt möglich.
  • Die festgelegte Zahl der Klassenarbeiten ist so geändert worden, dass im zweiten Halbjahr des laufenden Schuljahres in den Fächern mit Klassenarbeiten jeweils mindestens eine Leistung im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ zu erbringen sein wird. Dies gilt nicht für die Klassen der Jahrgangsstufe 10, in denen Schüler*innen an der ZP 10 teilnehmen; hier sind unverändert mindestens zwei Leistungen im Beurteilungsbereich „Schriftliche Arbeiten“ erforderlich, von denen die ZP 10 eine ist.

HINWEIS:
Ab Mittwoch, dem 28.4.21, kann es zu geringfügigen Stundenplanänderungen für die Jahrgangsstufe 10 kommen. Herr Werpup wird rechtzeitig informieren.

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp

 

Mail aus dem Schulministerium vom 15.4.21:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

die neue Corona-Schulmail ist eingetroffen. Kurzzusammenfassung:

-Alle Schulen kehren ab dem kommenden Montag, 19. April 2021, wieder zu einem Schulbetrieb im Wechselunterricht zurück (wie vor den Osterferien).
-Eine unmittelbare gesetzliche Untersagung des Schulbetriebs in allen Ländern existiert, wenn eine Inzidenz von 200 im Kreis überschritten wird.
-Eine generelle Testpflicht gilt in Nordrhein-Westfalen bereits seit dem 12. April 2021 an allen Schulen.

Testpflicht:
-Für die Schüler*innen werden die Coronaselbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schüler*innen nach Hause mitzugeben.
-Für die Schüler*innen finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine (2x) setzt die Schulleitung fest.
-Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Coronaselbsttests voraus.
-Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest in der Schule teilnehmen.
-Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
-Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben auch keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
-Das weitere Verfahren im Umgang mit positiv getesteten Personen bleibt unverändert. Allerdings muss die Schule Positiv-Testungen an das zuständige Gesundheitsamt melden.

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Weitere Hinweise in eigener Sache zu den Selbsttests:

Da Schüler*innen, die nicht an den Tests teilnehmen, quasi keinen Unterricht erhalten (weder Präsenz- noch Distanzunterricht), rate ich dringend dazu der Testpflicht zu folgen, um auch den schulischen Erfolg nicht zu gefährden.
Eltern und Erziehungsberechtige, die der Testung kritisch gegenüberstehen empfehle ich, dass Sie Ihrem Kind zunächst die Sebsttesterfahrung in der Schule ermöglichen. Ich garantiere, dass der Test einfach und ungefährlich durchzuführen ist. Mit dem Teststäbchen muss nur im Nasenraum ein Abstrich vorgenommen werden, nicht im Rachenraum. Das kitzelt ein wenig, mehr nicht. Nach dieser Ersterfahrung können Sie immer noch gemeinsam mit Ihrem Kind entscheiden, ob Sie den schwerwiegenden Schritt einer Testverweigerung vollziehen wollen. Ich müsste dann darüber informiert werden und Sie würden von mir ein Schreiben erhalten, in dem ich auf Ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes (§ 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) hinweise und Ihnen die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg erläutere. Diesen

Für alle Schüler*innen: Bitte bringt zum Selbsttest eine Wäscheklammer mit, um das Teströhrchen damit zu fixieren und aufstellen zu können. Behaltet diese Wäscheklammer die nächsten Wochen immer in der Schultasche.
In dem folgenden Video ist die Funktionsweise der Wäscheklammer gut zu erkennen: https://www.youtube.com/watch?v=Lr6PFWSlxzg&t=239s
Ich bin mir sicher, dass in jeder Familie Wäscheklammern vorrätig sind. Damit könnt ihr das Verfahren sehr gut unterstützen. Vielen Dank!

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Weitere Organisation:

Stundenplan
Die Stundenpläne sind ab Freitagabend wieder auf IServ einzusehen. Herr Werpup wird noch genauer in einer weiteren Mail informieren.

Grundsätzlich verfahren wir in einem täglichen Wechselmodell für alle Klassen (ähnlich, wie vor den Osterferien). Die Klassen sind dazu bereits in 2 Lerngruppen (A und B) eingeteilt worden.
Wir beginnen, wie folgt:
Präsenzunterricht Lerngruppe A Montag, Mittwoch und Freitag /// die Woche darauf am Dienstag und Donnerstag. 
Präsenzunterricht Lerngruppe B Dienstag und Donnerstag /// die Woche darauf am Montag, Mittwoch und Freitag.

Für die Jahrgangsstufe 10 wird das Wechselmodell etwas vom oben dargestellten System abweichen, um mehr Präsenzunterricht für jede Klasse in den Hauptfächern zu generieren.
Auch hierzu wird Herr Werpup nochmals genauer die Schüler*innen der 10. Jahrgangsstufe informieren.

Testungen für alle SuS aller Klassen für die Wochen ab dem 19.4.21:
Lerngruppe A: 1. Testung: jeweils am Montag, 1. Stunde - 2. Testung: jeweils am Mittwoch, 1. Stunde  /// die Woche darauf am Dienstag und Donnerstag.
Lerngruppe B: 1. Testung: jeweils am Dienstag, 1. Stunde - 2. Testung: jeweils am Donnerstag, 1. Stunde /// die Woche darauf am Montag und Mittwoch.
Die Schüler*innen der Not-Betreuung werden grundsätzlich zusammen mit ihren Lerngruppen im Präsenzunterricht getestet.

Ich bin mir sicher, dass wir uns alle an die neuen Bedingungen gewöhnen werden. Die Testungen werden nach kurzer Zeit zur Routine werden. Immer mehr Unterrichtszeit kann dann auch in den einzelnen Teststunden gewonnen werden. Ich bitte alle an Schule Beteiligten solidarisch zu handeln, die Gesundheitsschutzmaßnahmen zu unterstützen und die notwendigen Veränderungen zu akzeptieren. Umso schneller kommen wir wieder in eine "gesellschaftliche und schulische Normalität" zurück. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp

Mail aus dem Schulministerium vom 9.4.21:

Untenstehend finden Sie / findet ihr die wichtigsten Informationen zur letzten Corona-Schulmail. Folgend dann noch einige Hinweise und Anweisungen zum weiteren Ablauf.

Kurzzusammenfassung neue Corona-Schulmail:
-Ab dem 12.4.21 bis 16.4.21 findet ausschließlich Distanzunterricht für die Jahrgänge 5-9 statt.
-Der Jahrgang 10 erhält in der Woche Präsenzunterricht. Herr Werpup informiert den Jahrgang 10 noch genauer.

-Ab der kommenden Woche existiert eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schüler*innen, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen. Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schüler*innen in der Schule erfüllt.
-Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt.
-Schüler*innen, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen. Sie erhalten dann auch keinen Distanzunterricht.

-Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 6 wird ab dem 12. April 2021 wieder eine pädagogische Betreuung ermöglicht. Dazu muss allerdings wieder ein neues Anmeldeformular ausgefüllt abgegeben werden (siehe Anlage).


Hinweise zu den Selbsttestungen in eigener Sache:

Vor den Ferien haben wir einen ersten Testdurchgang mit dem größten Teil aller Schüler*innen durchgeführt. Dabei hat sich herausgestellt, dass der Testvorgang von den Schüler*innen unproblematisch durchgeführt werden konnte. Auch wenn ich nach wie vor der Meinung bin, dass eine Testung zu Hause eine gute Alternative wäre, möchte ich dennoch darauf hinweisen, wie wichtig eine Testung grundsätzlich ist, um frühzeitig Infektionsketten zu erkennen und unterbinden zu können. Der Aufwand für Ihre Kinder ist dabei sehr gering, der Nutzen für alle in Schule, letztlich auch für Sie persönlich zu Hause, ist groß. Angesichts der aktuellen Situation durch die britische Mutante und der Tatsache, dass die Zahl von infizierten und erkrankten Jugendlichen bundesweit deutlich höher ist, als das im Herbst der Fall war, möchte ich diejenigen von Ihnen, die einer Testung bislang kritisch gegenüber standen, dringend bitten, uns künftig beim Kampf gegen Corona aktiv zu unterstützen. Mit dem Test tragen wir alle einen Teil der Verantwortung für die Gesundheit (nicht nur) an unserer Schule.

Nachdem Ihre Kinder gesehen haben, wie die Testung abläuft, sind manche Sorgen vielleicht etwas beruhigt worden. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Kind und bereiten Sie es auch auf eine mögliche Positiv-Testung bei sich selbst oder Mitschüler*innen vor, auch vor dem Hintergrund, dass es sich dabei zunächst um einen Verdacht handelt, der noch lange keine Erkrankung bedeuten muss. Zudem muss sich niemand für eine Infektion schämen, aber jeder muss dazu beitragen, diese Pandemie einzudämmen.

Schulen gelten inzwischen als potenziell gefährdende Orte. Wenn wir möchten, dass Kinder weiterhin im Präsenzunterricht unterrichten werden sollen, sollten wir alle gemeinsam dazu beitragen, diese Orte sicherer zu machen.


Weitere Hinweise und Anweisungen:

Stundenplan
Der Stundenplan bleibt im Wesentlichen so, wie vor den Ferien. Der Plan ist mit den geringfügigen Änderungen bei IServ einsehbar.
Unter Umständen können Videokonferenzen auch zu anderen Zeiten, als im Stundenplan ausgewiesen, stattfinden. In diesen Fällen informieren die Fachlehrkräfte die Schüler*innen rechtzeitig.

Abhol- und Anlieferungsraum:
Wir haben den Raum 20 wieder als Abhol- und Anlieferungsstation für Materialien vorbereitet.

Testungen für die SuS der 10.Klassen für die kommende Woche ab dem 12.4.21:
1. Testung: am Montag nur die SuS der 10b / am Dienstag die 10a, 10c und 10d (1. Stunde)
2. Testung: am Mittwoch nur die SuS der 10b / am Donnerstag die 10a, 10c und 10d (1. Stunde)

Testungen für alle SuS aller Klassen für die Wochen ab dem 19.4.21:
1. Testung: jeweils am Montag, 1. Stunde
2. Testung: jeweils am Mittwoch, 1. Stunde

Testungen für die SuS in den Notbetreuung:
1. Testung: jeweils am Montag, 1. Stunde
2. Testung: jeweils am Mittwoch, 1. Stunde 


Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp

 

 

Mail aus dem Schulministerium vom 26.3.21:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtige, liebe Schüler*innen,

den Wortlaut der neuen Schulmail vom 26.3.21 habe ich hier hinterlegt.

Kurzzusammenfassung:
-Der Wechselunterricht soll zunächst bis zum 23.4.21 aufrechterhalten bleiben.
-2 Selbsttestungen pro Woche sollen mit den Schüler*innen durchgeführt werden.
-Auch alle Lehrkräfte und das gesamte Personal an Schulen erhalten 2 Selbsttestungen pro Woche.
-Am 12.4.21 folgen weitere Beschlussfassungen. Gespräche mit Lehrerverbänden, Gewerkschaften und Schulleitungsvereinigungen (etc.) werden noch in den Osterferien stattfinden und Berücksichtigung finden.

Auslandsreisen in den Osterferien:
Bitte beachten sie die Bedingungen für Auslandsreisen, welche -wenn überhaupt- nur mit nachgewiesenen negativen Testergebnissen möglich sein werden. Insbesondere sollten Sie die Einreisebedingungen zurück nach Deutschland beachten. Berechnen Sie potenziell auf Sie zukommende Quarantäne-Wartezeiten.

Lesen Sie bitte auch die beigefügte "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Bezug auf Ein- und Rückreisende aus Risikogebieten". Selbstverschuldete Fehlzeiten Ihrer Kinder, die auf Quarantänemaßnahmen aufgrund von Auslandsreisen beruhen, wirken sich ungünstig auf den schulischen Erfolg Ihrer Kinder aus. Ich rate daher strengstens von Auslandsreisen ab. Auch zur Sicherheit aller Schulgemeindemitglieder!

Die Einstufung als Risikogebiet wird durch das Robert-Koch-Institut fortgeschrieben und veröffentlicht: www.rki.de/covid-19-risikogebiete  Nach dem Aufenthalt in einem Risikogebiet und der Einreise nach Deutschland entfällt die Pflicht zur Quarantäne ab dem Zeitpunkt, ab dem Einreisende ein negatives Testergebnis nachweisen können. Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:

  • Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
  • Testung unverzüglich nach der Einreise (Testzentrum oder Hausarzt).

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten

Abschließend wünsche ich Ihnen und euch sehr erholsame Osterferien!!

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp
Schulleiter Realschule Bünde-Nord

 

 

Mail aus dem Schulministerium vom 5.3.21:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

in der Anlage finden Sie / findet ihr die neusten Informationen der Schulmail vom 5.3.21 - in Kürze hier nur die allerwichtigsten Aussagen (Ich empfehle Ihnen / euch das vollständige Lesen der Anlage!):

  • Die Vorgaben für den Unterricht in den Abschlussklassen des Jahrgangs 10 gelten unverändert fort.
  • Ab Montag, den 15. März 2021, kehren Schüler*innen aller Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I wieder in einen eingeschränkten Präsenzunterricht im Wechselmodell zurück. Bei der Einführung des Wechselmodells sind aus Gründen der Kontaktreduzierung die Klassen bzw. Kurse in der Regel in zwei Gruppen zu teilen.
  • Grundsätzlich sind in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, so dass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache vermieden wird. Religionsunterricht wird in Präsenzphasen im Klassenverband erteilt.
  • Ab 15.3.21 soll zunächst nicht die Leistungsüberprüfung im Mittelpunkt der ersten Präsenzunterrichtstage stehen, sondern die Aufarbeitung der Erfahrungen der vergangenen Wochen, die Fortführung des fachlichen Lernens und eine Vorbereitung auf einen zunehmenden Präsenzunterricht nach den Osterferien.

Schlussfolgerungen:
-Für die kommende Woche bleibt alles beim derzeitigen Prinzip. Die Jahrgangsstufe 10 kommt nach bekanntem Plan in die Schule, die Jahrgangsstufen 5-9 bleiben im Distanzunterricht.
-Wir werden ab Montag intensiv beraten, wie wir das Wechselmodell bestmöglich ab dem 15.3.21 gestalten.
-Die Schulkonferenz ist in die Ausgestaltung des Wechselmodells einzubeziehen. Laut Jahresterminplan tagt die Schulkonferenz am Mittwoch, den 10.3.21. Das passt also durch Zufall. Die Tagesordnung wird entsprechend um diesen Punkt erweitert.
-Am Donnerstag, den 11.3.21, wird die gesamte Schulgemeinde über die genaue Organisation der letzten beiden Schulwochen vor den Osterferien informiert.
-Das "erweiterte Unterstützungsangebot" werden wir die nächste Woche noch anbieten können. Ab dem 15.3.21 dann aufgrund fehlender personeller und räumlicher Ressourcen nicht mehr! Bitte stellen Sie sich darauf ein.
-Das Angebot der "Notbetreuung für die Jahrgänge 5 und 6" bleibt auch ab dem 15.3.21 bestehen. Dazu erfolgen aber am 11.3.21 noch genauere Informationen.

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp
Schulleiter Realschule Bünde-Nord

 

Mail aus dem Schulministerium vom 11.2.21:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

die neue Corona-Schulmail ist eben aus dem Schulministerium gekommen. Ich habe wieder eine gekürzte Version produziert, um Ihnen und euch das zügige Lesen zu ermöglichen (siehe Anlage Corona Schulmail vom 11.2.21 gekürzte Fassung).

Die wichtigsten Punkte in Kürze:

-Der Präsenzunterricht beginnt für die Klassen 10 ab dem 22.02.21. Wir informieren die Zehntklässler in der nächsten Woche, mit welchem Unterrichtsmodell wir in den Präsenzunterricht gehen: a.) Unterrichtsaufnahme in voller Klassenstärke; b.) Unterricht mit geteilten Klassen oder Lerngruppen; c.) Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht; d.) Hybridunterricht (=Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht).
Bitte warten Sie / wartet ihr die weiteren Informationen ab. Wir benötigen noch einige Tage Planungszeit.

-Der Distanzunterricht besteht zunächst weiter für die Jahrgänge 5-9. Sofern sich die Infektionslage weiter entspannt, werden weitere Jahrgangsstufen in den eingeschränkten Präsenzunterricht zurückkehren.


-Weiterhin wird die "Pädagogische Notbetreuung" für die Jahrgänge 5-6 angeboten.
-Weiterhin wird das "Erweiterte Unterstützungsangebot" für die Jahrgänge 5-9 angeboten.

-Sportunterricht für den Jahrgang 10 findet grundsätzlich statt, möglichst im Freien. In der Sporthalle grundsätzlich mit MNB, außer bei intensiver körperlicher Anstrengung.

-Die Lernstandserhebungen in Jahrgang 8 werden ins nächste Schuljahr (in den September 2021) verschoben.

-Im zweiten Halbjahr sind nur noch zwei Leistungen im Beurteilungsbereich "schriftliche Arbeiten" für die Jahrgänge 5-9 zu erbringen. In der Jahrgangsstufe 10 gilt die ZP10 als eine der zwei Leistungen.

-Alle Klassenfahrten waren bereits bis zum 31.03.21 unzulässig. Jetzt wurde dieser Zeitraum bis zum Ende des Schuljahres verlängert. Alle Klassenfahren fallen damit leider in diesem Schuljahr aus.
Anmerkung in eigener Sache: Die Absage der Klassenfahrten bedauere ich über alle Maßen. Ich hätte mir wirklich gewünscht, unser Fahrtenprogramm und damit viele wunderschöne Erlebnisse für unsere Schülerschaft ermöglichen zu können.


Zumindest aber haben wir jetzt wieder ein wenig mehr Klarheit für weitere Planungen.
Ich informiere Sie und euch weiter zuverlässig über die neusten Informationen aus dem Schulministerium.

Ich hoffe sehr, dass wir möglichst schnell wieder mit allen Jahrgängen in den Präsenzunterricht gehen können. Hier spreche ich natürlich auch für das Kollegium der RS-Nord: "Ihr fehlt uns"! Schule ohne Schüler*innen ist ein Widerspruch in sich. Das darf eigentlich nicht sein. Bitte haltet noch ein wenig durch!

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp
Schulleiter Realschule Bünde-Nord

 

Mail aus dem Schulministerium vom 28.1.21:

Die neue Corona-Mail aus dem Schulministerium ist heute gekommen. Ich habe die Informationen in einer gekürzten Fassung als Anlage (Corona-Schulmail_28.1.21_gekürzte Fassung) beigefügt. Hier nur die wichtigsten Aspekte im Kurzüberblick:
-Der Distanzunterricht wird bis 12.2.21 fortgeführt.
-(NEU) Arbeiten dürfen bis 12.2.21 nicht angesetzt werden.
-(NEU) Schulische Unterstützungsangebote für Schüler*innen, die kein chancengerechtes Lernumfeld zuhause vorfinden, sollen angeboten werden.
-Das Betreuungsangebot in der Schule bleibt bis Klasse 6 bestehen.
-(NEU) Ein erweitertes Unterstützungsangebot für Schüler*innen der Klassen 5-10 kann erfolgen. Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schüler*innen die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen.
Demnach können wir ermöglichen, Schüler*innen die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule durchführen zu lassen, sofern die Lernbedingungen zuhause nicht angemessen sind. Die Initiative muss durch uns als Schule ausgehen. Das Angebot wird Ihnen schriftlich unterbreitet. Sie als Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen das Angebot nicht annehmen, es basiert auf Freiwilligkeit. Ich empfehle Ihnen aber dringend dieses zu tun, sofern ich Sie anschreibe.

Zum Thema des letzten Spiegelstrichs führe ich gerade eine Umfrage im Lehrerkollegium durch. Ich lasse ermitteln, welche Schüler*innen extrem schlecht und sehr wenig zuverlässig im Distanzunterricht vieler Fächer zugearbeitet oder sogar dauerhaft Leistungen verweigert haben. Das kann ein Hinweis auf eine nicht angemessene häusliche Lernbedingung sein. Diese Schüler*innen arbeiten dann unter (schulischer) Aufsicht sicherlich besser und erfolgreicher, weil mehr Kontrolle existiert.
Die Klassenleitungen melden mir zusätzlich ebenfalls Namen von Schüler*innen, die sie für das erweiterte Unterstützungsangebot in der Schule für geeignet halten. Möglichst bereits am Mittwoch oder Donnerstag der kommenden Woche erhalten Sie dann Post von mir, ob wir für Ihr Kind ein erweitertes Unterstützungsangebot vorhalten können. Nochmal: Ich empfehle Ihnen dann sehr eindringlich, dieses Angebot zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp
Schulleiter

 

Schulstart nach dem 11.1.21 und weitere Corona-Meldungen:

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*Innen,


ich hoffe sehr, Sie sind / ihr seid gesund ins „Neue Jahr 2021“ gekommen.

Soeben habe ich aus dem Schulministerium die neusten Anweisungen zum Schulbetrieb ab dem 11. Januar 2021 erhalten. Ich gebe Ihnen und euch untenstehend den originalen Wortlaut (allerdings gekürzt) wieder. Im Anschluss liste ich noch kurz eigene organisatorische Hinweise auf. Diese Mitteilungen sind auch über IServ (per Mail am 7.1.2021 und ergänzt am 8.1.21 ) an Sie bzw. die Schüler*innen gegangen. Hier finden Sie auch unser neues "Konzept zum Distanzunterricht":

-Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht mit dem Start nach den Weihnachtsferien ab Montag, den 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt.

-Die Regelungen zur Aussetzung des Präsenzunterrichts sowie zur Erteilung des Distanzunterrichts gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen der Jahrgangstufe 10.

-Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

-Ab Montag, den 11. Januar 2021, wird ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 6 angeboten, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte (das Anmeldeformular ist als Anlage zur IServ-Mail an die Schüler*innen beigefügt). Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

-Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen. Diese Schülerinnen und Schüler nehmen - auch wenn sie sich in der Schule befinden - am Distanzunterricht ihrer jeweiligen Lerngruppe teil. Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in Betracht. Z.B. Schulsozialarbeit, FSJ, aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte.

-Für Klassenarbeiten gilt: Grundsätzlich werden in den Schulen bis zum 31. Januar 2021 keine Klassenarbeiten geschrieben, da der Unterricht im 1. Schulhalbjahr eine ausreichende Basis für die Leistungsbewertung auf dem Halbjahreszeugnis geschaffen hat.

-Die nunmehr getroffenen Regelungen sind angesichts der nach wie vor sehr angespannten und äußerst unsicheren allgemeinen Infektionslage erforderlich. Die grundsätzliche Entscheidung für einen Distanzunterricht bis Ende Januar 2021 leistet zudem einen Beitrag dazu, den Fokus klar auf einen möglichst guten Distanzunterricht zu legen und zusätzliche organisatorische Belastungen der Lehrkräfte zu vermeiden.


Weitere organisatorische Anmerkungen in eigener Sache von mir:

-Der Distanzunterricht wird gemäß Stundenplan ab Montag, dem 11.1.21, erteilt. Über IServ erfolgt die wesentliche Kommunikation. Dort wird auch der Stundenplan täglich abgebildet.

-Klassenarbeiten werden zwar nicht mehr geschrieben, aber es können durchaus noch Leistungsnachweise anderer Art eingefordert werden. Fachlehrkräfte werden entsprechend informieren.

-Grundsätzlich können diesmal alle Leistungen im Distanzunterricht bewertet werden und nicht nur positiv wirksam, wie im 2. Halbjahr des Schuljahres 2019/2020!

-Im Laufe des morgigen Tages stimmt das Lehrerkollegium ein Konzept zum Distanzunterricht ab. Dieses schicke ich dann ebenfalls zu. Sehr wichtig ist, dass Sie dieses Konzept mit ihrem Kind lesen, damit Sie und Ihr Kind die organisatorischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Distanzunterricht kennen.

-Alle Schüler*innen sollten am Montag ab 7.50 Uhr arbeitsfähig sein.

-Über IServ werden die Lehrkräfte Aufgaben an alle Schüler*innen verschicken (per Mail oder Modul "Aufgaben"; evtl. über Messenger).

-Ab dem 13.1.21 ist der Raum 18 und 19 in der Schule so eingerichtet, dass Schüler*innen dort auch Arbeitsmaterialien holen oder abgeben müssen. Die Materialtische sind dann eindeutig den einzelnen Klassen oder Kursen zugeordnet. In ausliegenden Listen müsst ihr euch dann namentlich eintragen (Infektionsrückverfolgung). Das kennt ihr ja bereits aus dem letzten Schuljahr. Den Mund-Nasen-Schutz bitte nicht vergessen, wenn ihr die Schule betretet.

-Arbeiten werden z.T. auch in Raum 08 durch unsere FSJ-Kraft ausgeteilt und damit auf sichere Art zurückgegeben. Folgt einfach den Anweisungen der Lehrkräfte.

-Die Schule ist natürlich weiterhin geöffnet und es besteht kein Betretungsverbot.


Ich hoffe sehr, dass wir die schwierige Zeit gemeinsam gut überstehen und wünsche Ihnen und euch dafür viel Erfolg und gutes Gelingen.


Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp

 

ACHTUNG: Maßnahmen zur Kontaktreduzierung ab dem 14.12.2020

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*Innen,

als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten nach Anweisung aus dem Schulministerium, ab Montag, dem 14. Dezember 2020, untenstehende Regelungen.


-In den Jahrgangsstufen 5 bis 7 können Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen.

-Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Her-Wechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist mit Blick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
-Eltern melden das bitte so früh wie möglich an die Klassenleitung (per IServ). Mit einer Meldung per Mail ist die geforderte schriftliche Anzeige erfüllt.

-In den Jahrgangstufen 8 bis 10 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzunterricht erteilt.

-Die Befreiung vom Präsenzunterricht in den Klassen 5 bis 7 und der obligatorische Distanzunterricht sind nicht mit einem Aussetzen der Schulpflicht gleichzusetzen. Das Lernen und Arbeiten zu Hause, wie es von vielen Schülerinnen und Schülern im Frühjahr erstmals praktiziert wurde, gilt auch für diese besondere Woche zwischen dem 14. und dem 18. Dezember 2020.

-Für angesetzte Klassen- und Kursarbeiten gelten folgende Regelungen:

-In den 10. Klassen und Kursen müssen die zweiten Arbeiten innerhalb dieser Woche geschrieben werden, wenn sie dafür angesetzt waren! Für die 9. Klassen/Kurse gilt selbige Regelung.

-Die Kursarbeiten im Jg. 7 müssen innerhalb dieser Woche geschrieben werden, sofern sie angestetzt waren.

-Für die Jahrgänge 5-8 gilt: Die angesetzten Arbeiten werden im Normalfall in dieser Woche geschrieben. In Einzelfällen können sie verschoben werden. Die Fachlehrkräfte informieren dann die Schüler*innen.
Schüler*innen der Klassen 5-8, die sich im Distanzunterricht befinden, müssen zu diesen Arbeiten in die Schule kommen. Danach gehen Sie wieder nach Hause. Bitte versuchen Sie Ihr Möglichstes, diese Kinder für die Arbeit zur Schule zu bringen oder bringen zu lassen.

-Alle Tests müssen in den Januar geschoben werden. Evtl. müssen sie auch ausfallen, sofern es Terminkollisionen mit Arbeiten gibt, die in den Januar verschoben werden müssen.

-An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) findet kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020.


Da ich vermutlich Sie oder einige von euch in diesem Kalenderjahr nicht mehr vor Ort in der Schule sehen werde, wünsche ich Ihnen und euch von Herzen ein gesegnetes, gesundes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein hoffentlich ruhigeres Jahr 2021. Bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp
Schulleiter

 

Corona und vorgezogene Weihnachtsferien:

Wie Sie der Presse entnommen haben, werden die Weihnachtsferien um zwei Tage vorgezogen. Der Unterricht endet damit am 18.12.2020.

Am 21.12. und 22.12.2020 findet in der Schule aber eine Notbetreuung statt, soweit hierfür ein Bedarf besteht. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, deren Eltern dies bei der Schule beantragen. Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, steht Ihnen hierfür ein Formular zur Verfügung: "Antragsformular Notbetreuung Weihnachten".

Ich bitte Sie, die Anträge frühzeitig zu stellen, um uns Planungssicherheit zu geben.
Die Schülerinnen und Schüler in den Notbetreuungsgruppen tragen Alltagsmasken. Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz gelten auch für die Notbetreuung.

 

Geltene Regelungen nach den Herbstferien, die vom Schulministerium erlassen wurden:

1.) Mund-Nasen-Maske:

Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände müssen alle Schülerinnen und Schüler eine Mund-Nase-Bedeckung tragen. Dies gilt für alle Schülerinnen und Schüler auch wieder im Unterricht und an ihrem Sitzplatz!!!

Auch für die Angebote im Offenen Ganztag gelten die bisherigen Regelungen fort, d.h. es sind keine Mund-Nase-Bedeckungen erforderlich.

Lehrkräfte müssen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen, solange sie im Unterricht einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können.

Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.

Die Regelungen hierzu finden sich in der jeweils gültigen Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die für den Schulbetrieb nach den Herbstferien überarbeitet wurde. Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales allgemein zugänglich: https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw

Diese Regelungen sollen bis zum Beginn der Weihnachtsferien am 22. Dezember 2020 gelten.


2.) Lüften:
Über die AHA–Regel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hinaus ist das Lüften der Unterrichtsräume ein wesentlicher, einfacher und wirkungsvoller Beitrag dazu, das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus über Aerosole deutlich zu verringern. Wir verfahren daher wie folgt:
-Stoßlüften alle 20 Minuten für ca. 5 Minuten,
-Querlüften wo immer es möglich ist,
-Lüften während der gesamten Pausendauer.

Die Temperaturen können aufgrund des Lüftens kurzfristig in den Unterrichtsräumen stärker abfallen. Schüler*Innen sollten sich entsprechend anziehen. Am besten nach der "Zwiebelmethode" (Unterhemd, T-Shirt, Pullover, Jacke), damit sie sich flexibel an die jeweiligen Temperaturen anpassen können.

Die Kultusministerkonferenz hat diesem Thema ihre besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Das Umweltbundesamt hat dazu seine Empfehlungen zu Luftaustausch und effizientem Lüften zur Reduzierung des Infektionsrisikos durch virushaltige Aerosole in Schulen veröffentlicht und ins Netz gestellt: https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/coronaschutz-in-schulen-alle-20-minuten-fuenf


3.) Sportunterricht:
Sportunterricht kann auch wieder in der Sporthalle bzw. im Tischtenniskeller bei geöffneten Türen (Notausgangstüren) betrieben werden. Ist das Wetter gut und nicht zu kalt, wird auch weiterhin Sportunterricht draussen stattfinden können. Richtet euch auf beide Situationen ein.

Liebe Grüße,

euer Schulleiter G. Broziewski Blomenkamp

 

Neue Anweisungen aus dem Schulministerium zum Unterricht unter Corona-Bedingungen zum 8.10.2020:

Es gelten vollumfänglich die bisherigen Regelungen zur Gestaltung von Schule in Corona-Zeiten weiter (s.u. - Aussagen zum 1.9.2020).

ÄNDERUNG: Sportunterricht wird witterungsbedingt nach den Herbstferien in der Regel in der Sporthalle stattfinden können. Voraussetzung für die Nutzung der Sporthalle ist eine Belüftungssituation, die einen Luftaustausch ermöglicht und die Aerosolkonzentration in der Sporthallenluft herabsetzt (Öffnen der Notausgangstüren sowie aller anderen Türen, die nach außen führen).

ACHTUNG: „Private Reisen von Schülerinnen und Schüler in Covid-19-Risikogebiete"

Bitte beachten Sie, sofern Sie in den Herbstferien ins Ausland fahren wollen, die Regelungen, die für Reiserückkehrer nach NRW gelten und rechnen Sie ggfs. notwendige Quarantänezeiten ein. Alle Schüler*innen haben bereits am 1.10.20 über IServ eine Mail mit untenstehendem Inhalt dazu erhalten, die sie an die Eltern weiterleiten sollten:

Bei der Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland (Reiserückkehr) gelten besondere Regelungen, aus denen sich wichtige Verpflichtungen für Schülerinnen und Schüler ergeben:

Schülerinnen und Schülern müssen sich nach der Rückkehr aus Risikogebieten regelmäßig in Quarantäne begeben. Wenn sie dies missachten und dennoch zur Schule kommen, spricht die Schulleiterin oder der Schulleiter aufgrund des Hausrechts das Verbot aus, das Schulgelände zu betreten. Unabhängig von den rechtlichen Folgen stellt ein solches Verhalten einen schweren Verstoß gegen die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme in der Schule dar.

Nur durch ein negatives Testergebnis nach einer Reise in ein Risikogebiet kann eine Quarantäne vermieden werden. Hierfür gibt es aktuell zwei Möglichkeiten:
-Nachweis eines negativen Testergebnisses bei der Einreise, das nicht älter als 48 Stunden sein darf. Dieses ärztliche Zeugnis muss in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
-Testung unverzüglich nach der Einreise, wenn möglich direkt am Flughafen.

Bis zum Erhalt des Ergebnisses eines in Deutschland durchgeführten Tests besteht die Verpflichtung, sich unverzüglich in (häusliche) Quarantäne zu begeben. Wenn der Test negativ ist und sich keine Symptome auf COVID-19 zeigen, beendet dies momentan die Quarantänepflicht.

Nach § 43 Absatz 2 Schulgesetz NRW müssen die Eltern bzw. die betroffenen volljährigen Schülerinnen und Schüler im Falles eines Schulversäumnisses die Schule unverzüglich benachrichtigen und schriftlich den Grund mitteilen. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aufgrund der Verpflichtung zur Einhaltung von Quarantänemaßnahmen versäumt wird, kann die Schule im Fall der gesetzlichen Quarantäne von den Eltern Nachweise über die Reise in ein Risikogebiet verlangen und im Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne im Wege der Amtshilfe beim Gesundheitsamt Erkundigungen einziehen, ob und ggfls. welche Maßnahmen dort aufgrund des Infektionsschutzgesetzes getroffen worden sind.

Für die Nachholung quarantänebedingt nicht erbrachter Leistungsnachweise (Klassenarbeiten, Klausuren) gelten die Bestimmungen der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp

Schaubild - Umgang mit der Erkrankung Ihres Kindes:

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt werden, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome (siehe Schaubild) vorliegen, ist die individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten. Auf dem hier hinterlegten Schaubild erhalten Sie eine gute Handlungsanweisung!

 

Neue Anweisungen aus dem Schulministerium zum Unterricht unter Corona-Bedingungen zum 1.9.2020:

1.         Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 01.09.2020 keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen (MNB) in den Unterrichtsräumen mehr vorsehen, soweit die Schülerinnen und Schüler hier feste Sitzplätze einnehmen. Lehrkräfte und sonstiges pädagogisches Personal müssen keine MNB tragen, wenn sie im Unterrichtsgeschehen einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten können. Daraus folgt zugleich, dass Schülerinnen und Schüler ihre MNB tragen, sobald sie – vor, während oder nach dem Unterricht – ihre Sitzplätze verlassen.

Schulen können sich im Einvernehmen mit der Schulgemeinde darauf verständigen, freiwillig auch weiterhin im Unterricht eine MNB zu tragen.

In Pausenzeiten darf auf die MNB beim Essen und Trinken verzichtet werden, sofern der Mindestabstand eingehalten werden kann. Dies gilt nicht auf dem festen Sitzplatz im Klassenraum.

Darüber hinausgehende Ausnahmen von der Pflicht zum Tragen einer MNB können im Einzelfall aus medizinischen Gründen oder auf Grund einer Beeinträchtigung durch die Schulleiterin oder den Schulleiter genehmigt werden.

Ergänzend wird klargestellt, dass das Tragen eines Visieres (z.B. aus Plexiglas) nicht den gleichen Schutz wie eine eng am Gesicht anliegende textile MNB bietet.  Daher stellen Visiere keinen Ersatz für eine MNB dar. Allerdings können Visiere bei Personen zum Einsatz kommen, bei denen das (dauerhafte) Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen nicht möglich ist.

2.         Klarstellung zur Mitnahme auch von Kindern ohne Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV und im Schülerspezialverkehr

Busfahren / Personenverkehr: Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist verpflichtend. Das Einhalten eines Mindestabstandes ist während der Beförderung nicht verpflichtend.

Die Coronaschutzverordnung weist ausdrücklich darauf hin, dass aus medizinischen Gründen auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verzichtet werden kann. In diesen Fällen ist ein Ausschluss von der Beförderung nicht vorgesehen. Allen betroffenen Schülerinnen und Schülern wird empfohlen, die Dokumentation der medizinischen Gründe (Attest) ständig mit sich zu führen, um bei Bedarf für eine schnelle Klärung sorgen zu können.

3.         Musikunterricht unter Coronabedingungen

Da das Singen unter dem Gesichtspunkt des Infektionsgeschehens eine erhöhte Gefahr darstellen kann, weise ich noch einmal darauf hin, dass Singen vorerst bis zu den Herbstferien bevorzugt im Freien stattfindet und in geschlossenen Räumen grundsätzlich unterbleiben muss.

4.         Schulsport unter Coronabedingungen

Der Sportunterricht soll zunächst bis zu den Herbstferien in der Regel im Freien stattfinden. Er kann in der Sporthalle stattfinden, wenn durch den Schulträger eine mit anderen Unterrichtsräumen vergleichbare, gute Be- und Durchlüftung der Sporthalle sichergestellt werden kann.

Das kontinuierliche Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung über die Dauer der gesamten Unterrichtsstunde ist für den Sportunterricht insbesondere in den Phasen physischer Betätigung nicht vorgesehen.

Unterrichtseinheiten im Bewegungsfeld „Ringen und Kämpfen“ sollen zunächst zurückgestellt werden.

Falls die Möglichkeit besteht, sollen Spiel- und Sportgeräte nach der Benutzung gereinigt und desinfiziert werden. Wichtig ist aber in erster Linie, dass sich Schülerinnen und Schüler vor und nach dem Sportunterricht gründlich die Hände waschen oder wirksam desinfizieren.

Schulsportgemeinschaften und Sport-AGs können durchgeführt werden, sofern die Zusammensetzung der Lerngruppe beibehalten wird. „Offene“ Angebote, die von einem wechselnden Teilnehmerkreis wahrgenommen werden, können nicht stattfinden.

5.         Ganztags- und Betreuungsangebote

Auch für Ganztags- und Betreuungsangebote gilt ab dem 01.09.2020 die allgemeine Regel, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Schülerinnen und Schüler in festen Betreuungsgruppen innerhalb der genutzten Gruppenräume nicht erforderlich ist. Dies gilt auch für abgegrenzte Außen- bzw. Spielflächen, wenn eine Durchmischung der Betreuungsgruppen ausgeschlossen ist. Ansonsten besteht die Pflicht zum Tragen einer MNB entsprechend den Regelungen im Schulbetrieb.

Für Lehrkräfte und Personal des Trägers gilt gemäß Coronabetreuungsverordnung (§1, Absatz 5), dass vom Tragen der Mund-Nase-Bedeckung nur abgesehen werden kann, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten werden kann.

Bezüglich der Teilnahmepflicht in Angeboten des offenen Ganztags gilt, dass eine möglichst regelmäßige Teilnahme gemäß Erlass anzustreben ist. Abweichungen von der regulären Teilnahmeverpflichtung können (z.B. aufgrund personeller oder räumlicher Einschränkungen oder individueller Gründe) in Einzelfällen vor Ort geregelt werden.

 6.       Regelungen für Mensen und Bistros

Grundsätzlich gilt, dass schulische Mensen und Bistros zur Versorgung der Schülerinnen und Schüler wieder betrieben werden dürfen. Dies unter der Voraussetzung, dass geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen – auch in Warteschlangen – eingehalten werden (§ 14 Abs. 2 CoronaSchVO):

„Nicht öffentlich zugängliche Mensen und Kantinen von Betrieben, Behörden und (Aus-)Bildungseinrichtungen (einschließlich Schulen im Sinne von § 1 Absatz 1 der Coronabetreuungs-verordnung) dürfen zur Versorgung der Beschäftigten und Nutzer der Einrichtung abweichend von Absatz 1 betrieben werden, wenn geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern (auch in Warteschlangen) zwischen Personen, die nicht zu den in § 1 Absatz 2 genannten Gruppen gehören, gewährleistet sind“.

7.         Tage der Offenen Tür

Tage der Offenen Tür, bei denen sich Schulen im Verlauf des ersten Schulhalbjahres interessierten Eltern, Schülerinnen und Schülern vorstellen, werden nach dem Stand von heute möglich sein, sofern sie „keinen überwiegend geselligen Charakter“ haben. Sie sind Schulveranstaltungen unter Beteiligung außerschulischer Personen im Sinne der Coronabetreuungsverordnung (§ 1 Absatz 6).

Dafür gelten, wie schon bei den Einschulungsfeiern nach den Sommerferien, die Regelungen für Veranstaltungen und Versammlungen der Coronaschutzverordnung (§ 11).

8.      Empfehlung für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes

Vor Betreten der Schule, also bereits im Elternhaus, muss abgeklärt sein, dass die Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist eine individuelle ärztliche Abklärung vorrangig und die Schule zunächst nicht zu betreten.

Bei Erkältungssymptomen sind viele Eltern unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Im Bildungsportal steht ein Schaubild, (https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/elterninfo-wenn-mein-kind-zuhause-erkrankt-handlungsempfehlung) zur Verfügung, das Eltern eine Empfehlung gibt, was bei einer Erkrankung ihres Kindes zu beachten ist. Diese Information entlastet Schulen und betont die gemeinsame Aufgabe von Eltern und Schule, alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion zu schützen.

 

Liebe Grüße,

euer Schulleiter G. Broziewski Blomenkamp