Und so starten wir!

Am 30.6. und 6.8.21 erreichten mich Mails aus dem Schulministerium.  Im Folgenden gebe ich die für Sie / euch wichtigsten Informationen daraus für den Schulstart wieder:

Die aktuellen Inzidenzzahlen lassen einen Schulbetrieb weiterhin zu. Es gibt aber auch deutliche Anzeichen dafür, dass weiterhin Umsicht geboten ist. Das Delta-Virus verbreitet sich in vielen Ländern schnell und führt zu einem Anstieg der Zahl der Infizierten. Auch wenn der Anstieg sich in Deutschland derzeit in nur kleinen Schritten vollzieht, ist es die stetige Tendenz nach oben, die Grund zur Achtsamkeit liefert.

Grundsätzlich gilt aber:

  • Alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil. Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel in vollem Umfang erteilt.
  • Die Phase des „Ankommens“ zu Beginn des Schuljahres bis Ende August werden wir u.a. auch dafür nutzen, die Diagnose von Lernständen vorzubereiten und durchzuführen. Pandemiefolgen sollen individuell diagnostiziert, reflektiert und die sozial-emotionalen Aspekte genauso wie vorhandene Lernrückstände im Anschluss schrittweise aufgearbeitet werden. Dazu müssen in Lehrer- und Fachteamkonferenzen Absprachen getroffen werden.
  • Offene (z.B. Arbeitsgemeinschaften) und gebundene Ganztagsangebote (z.B. Übermittagsbetreuung) können unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist ein Schulbetrieb in vollständiger Präsenz.
  • Die Ihnen und euch bereits bekannten Hinweise und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 bleiben bestehen.

Pflicht zum Tragen einer Maske: Auch im neuen Schuljahr besteht eine grundsätzliche Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) für alle Personen im Innenbereich der Schulen, auch während des Unterrichts. Diese Pflicht besteht unabhängig von einer Immunisierung durch Impfung oder Genesung. Auf dem übrigen Schulgelände kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden. Für den Sportunterricht gilt die Maskenpflicht nur dann, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Sport im Freien kann dagegen ohne Masken uneingeschränkt stattfinden.


Testungen: Die zwei wöchentlichen Selbsttestungen bleiben erhalten. Von dieser Verpflichtung sind vollständig geimpfte und genesene Personen ausgenommen. Sollte ihr Kind inzwischen vollständig geimpft sein, so ist es unbedingt notwendig, die Klassenleitung darüber in Kenntnis zu setzen (Bescheinigung ; digitaler Impfausweis).


Rückkehr aus Risikogebieten außerhalb Deutschlands: Durch die neu gefasste Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gilt eine Nachweispflicht bezüglich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus (Impf-, Test-, Genesenen-Nachweis). Bei der Einreise nach Deutschland sind zudem je nach Ausreisegebiet spezielle Anmelde- und Quarantänepflichten zu beachten. Diese können Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit einsehen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html. Die Kontrolle, ob die Einreisebestimmungen durch die Schülerinnen und Schüler eingehalten wurden, obliegt nicht den Schulen und Schulaufsichtsbehörden. Die Testpflicht nach der Einreise aus dem Ausland besteht neben der Schultestung und entfällt durch diese nicht.


Impfungen: Die Europäische Arzneimittelbehörde hat der EU-Kommission die Zulassung der Corona-Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren empfohlen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts rät zur Impfung für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren bei Vorliegen bestimmter Vorerkrankungen oder bei einem regelmäßigen Kontakt zu Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Krankheitsverläufe, die selbst nicht geimpft werden können. Gemäß STIKO können allerdings auch weitere Kinder und Jugendliche nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoakzeptanz eine Impfung erhalten. Die Möglichkeit zur Impfung besteht in Arztpraxen und unter Einbeziehung von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten seit dem 22. Juli 2021 auch in allen Impfzentren. Die Möglichkeit zum Schulbesuch wird nicht vom Impfstatus der Schülerinnen und Schüler abhängen.


Mit freundlichen Grüßen
G. Broziewski Blomenkamp
Schulleiter Realschule Bünde-Nord