So geht es weiter!

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

am 29.10.21 kam die neue Schulmail aus dem Schulministerium. Hier eine Kurzübersicht.
Die Aussagen der letzten Schulmail (s.u.) wurden im Wesentlichen bestätigt.

Kurzfassung:
• ab 2. November 2021 gilt für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr, solange die SuS in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
• Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen unserer Übermittagbetreuung für die SuS, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
• Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
• Befinden sich die SuS nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
• Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
• Für das schulische Personal entfällt die Maskenpflicht auch bei Konferenzen und Besprechungen im Lehrerzimmer am festen Sitzplatz.
• Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.


Weiterhin:

  • Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von SuS ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen
  • Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
  • die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln sollen weiterhin konsequent umgesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp
Schulleiter Realschule Bünde-Nord

 

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

am 6.10.21 kam die neue Schulmail aus dem Schulministerium. Eine gekürzte Fassung mit Hervorhebung der wichtigsten Informationen habe ich hier beigefügt.
Für Eilige hier eine Kurzübersicht:

  • Die Maskenpflicht im Unterricht auf den Sitzplätzen wird mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien (2. November 2021) wahrscheinlich abgeschafft.
  • Eine Maskenpflicht besteht dann nur noch im übrigen Schulgebäude insbesondere auf den Verkehrsflächen.
  • Unsere Übermittagbetreuung findet unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes regulär und in der Regel im vollen Umfang weiterhin statt.
  • Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn in allen Schulen Testungen für Schüler*innen durchgeführt, die nicht immunisiert (geimpft oder genesen) sind oder die keinen negativen Bürgertest vorlegen.
  • Eltern sollen Ihre Kinder, wenn noch kein Impfschutz vorliegt, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einmal testen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
  • Schüler*innen benötigen – sofern sie nicht geimpft oder genesen sind – für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Testnachweis. Die Schule stellt diese in den Ferien nicht mehr aus.
  • Urlaub im Ausland in der Ferien: Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht.
  • Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht; die Tests bleiben kostenfrei.


Sollten wir uns vor Start der unterrichtsfreien Tage nicht mehr sehen, so wünsche ich Ihnen und euch erholsame Herbstferien!

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp
Schulleiter Realschule Bünde-Nord

 

 

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schüler*innen,

anbei finden Sie / findet ihr den Text der neuen ministeriellen Schulmail vom 10.9.21 in der ungekürzten Fassung. Hier unten habe ich die wichtigsten Punkte kurz zusammengefasst:

1.) Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen - Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen
Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen. Dies gilt auch für die Betreuung von Kindern in Rahmen des Offenen Ganztags und weiterer schulischer Betreuungsangebote.
Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung ohnehin ausgenommen.

2.) Zusätzliche dritte schulische Testung wöchentlich ab dem 20.9.21
Eine dritte regelhafte wöchentliche Testung gibt zusätzliche Sicherheit bei der Kontrolle des Infektionsgeschehens und trägt darüber hinaus dem Umstand Rechnung, dass Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren nach der aktuellen Coronaschutzverordnung außerhalb der Schule mit einem schulischen Testnachweis von sonstigen Testpflichten befreit sind.
Die Testungen müssen grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag durchgeführt werden.

3.) „Freitestungen“ von Kontaktpersonen
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen angeordnet werden, ist diese auf so wenige Schülerinnen und Schüler wie möglich zu beschränken. Auch dazu kann es erforderlich sein, die Sitzordnung einer Lerngruppe kurzfristig zu rekonstruieren (Sitzpläne). Die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler kann in diesem Fall durch einen negativen PCR-Test vorzeitig beendet werden.
Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil. Diese Regelung gilt nicht für Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal.

4.) Durchsetzung der Zugangsbeschränkungen an Schulen bei Verweigerung von Maske oder Test
Um zu gewährleisten, dass möglichst wenige Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen in Quarantäne müssen, sind in der Schule auch weiterhin die Maskenpflicht in Innenräumen und die Testpflicht für nicht immunisierte Personen strikt zu beachten. Wer sich weigert, eine Maske zu tragen oder an den vorgeschriebenen Testungen teilzunehmen, muss zum Schutz der Schulgemeinde vom Unterricht und dem Aufenthalt im Schulgebäude ausgeschlossen bleiben.

In eigener Sache: Zur Vorgehensweise im Falle einer positiven Testung eines Schülers bzw. einer Schülerin auf einer Klassenfahrt werde ich noch Angaben in den nächsten Tagen bekannt geben.

Mit freundlichen Grüßen,
G. Broziewski Blomenkamp
Schulleiter Realschule Bünde-Nord