21.6.2020: Eltern-SuS-Informationen zu neuen Versetzungsregelungen sowie Änderungen der Prüfungsordnung / Präsenzunterrichtsplan

covid 19 4996393 1280Diese Woche erhalten die Schüler*Innen an ihrem jeweils letzten Unterrichtstag die Zeugnisse. Die Schüler*Innen der Jg. 5 - 9 müssen in dieser Woche ihre Schulbücher abgeben, die sie im nächsten Schuljahr nicht mehr brauchen. Bitte achten Sie auf zuverlässiges Mitbringen dieser Bücher.

Hier ist der Präsenzunterrichtsplan bis zum Schuljahresende hinterlegt.

Zudem finden Sie / findet ihr hier eine Zusammenfassung der wichtigsten neuen Versetzungsbestimmungen und Änderungen der Prüfungsordnung, die aufgrund der Corona-Bedingungen vom Schulministerium erlassen worden sind. Ich habe sie auf einer Seite kurz dargestellt, um Missverständnissen vorzubeugen. Allen Schüler*Innen ist diese Information auch über IServ als Mail zugegangen. Beachten Sie die darin genannten Termine der Meldungen zu den Nachprüfungen für die Jg. 9 und 10.

 

gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

Umfrageergebnisse "Homeschooling Schüler*Innen"

Des Weiteren können Sie / könnt ihr hier die Ergebnisse der Online-Umfrage zurm Thema "Homeschooling - Lernen auf Distanz" einsehen. Zwei Varianten stehen zur Wahl. Die Kurzzusammenfassung gibt einen schnellen, aber eingeschränkten Überblick in die Ergebnisse. Oder die vollständige Ergebnisdarstellung getrennt für die Jahrgangsstufen 5-6 sowie die für die Jahrgangsstufen 7-9.

 Unter Aktuelles können Sie auch die Bilder der letzten Baumaßnahmen im Bereich unserer Schulgeländeverbesserung einsehen. Inzwischen ist auch der Gleichgewichtsparcours fertig!

gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

29.5.2020 - 15.00 Uhr: Präsenzunterricht  / Unterricht am Mittwoch, den 3.6.20 / IServ-Unterstützung auf freiwilliger Basis am 29.5., 3.6. und 4.6.20 möglich

Wir haben Ihnen / euch hier den Übersichtsplan bis zum Ende des Schuljahres eingestellt. Entnehmen Sie / entnehmt bitte aus dieser Übersicht die Tage, an denen Präsenzunterricht bis zu den Sommerferien für die jeweilige Jahrgangsstufe stattfindet.

Am Mittwoch, den 3.6.20, erhält die Jahrgangsstufe 7 Unterricht gemäß Übersichtsplan. NEU: Zusätzlich müssen auch die Klassen 8b, 10b und 10a erscheinen. Am Montag, den 8.6.20, wird die Klasse 10c einen zusätzlichen Unterrichtstag als Ergänzung des Übersichtsplans erhalten.

Am 29.5., 3.6. und 4.6.20 bietet Herr Kröger in der 3. und 4. Std. eine IServ-Unterstützung für Schüler*Innen an. Wer Probleme mit der Anmeldung bei IServ oder besondere Fragen zum Umgang mit dem System hat, kann auf freiwilliger Basis in die Schule kommen (R 222). Die Schüler*Innen der Jahrgangsstufe 7 und der Klasse 8b können dieses Angebot natürlich nur am 4.6.20 nutzen.

Fristende für die Abgabe der Busfahrkartenanträge: 28.05.20 (s.u.)!

gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

20.05.2020 - 14.00 Uhr: Hinweise für den Schulstart der Jahrgangsstufe 5 für Montag, den 25.5.20 / ACHTUNG: Fehlende Busfahrkartenanträge

  • Alle Schüler*Innen erhalten 6 Stunden Unterricht zu den normalen Unterrichtszeiten. Die Kinder einer Klasse werden jeweils in 3 Lerngruppen eingeteilt. Die Klassenleitungen verfügen über diese Informationen.
  • Vor Schulbeginn versammeln sich die Schüler*Innen wie folgt: 5a auf dem Westschulhof vor dem Haupteingang / 5b und 5c auf dem Ostschulhof bei den Tischtennisplatten. Alle Kinder halten unbedingt den Mindestabstand von 1,5m ein.
  • Lehrkräfte holen die Teillerngruppen einzelnd in die Unterrichtsräume!
  • Alle Schüler*Innen sollen, während sie sich im Schulgebäude bewegen, eine Mund-Nase-Maske tragen (nicht, wenn sie auf 1,5m Abstand im Unterrichtsraum sitzen). Besitzt ein Schüler/eine Schülerin keine Maske, so muss eine im Sekretariat der Schule geholt werden (sollte die Ausnahme darstellen).
  • Alle Schüler*Innen erhalten in der ersten Unterrichtsstunde eine ausführliche Unterweisung in die besonderen Infektionsschutzregelungen an der Schule und in die neuen Raumkonzeptregelungen

Wir haben Ihnen / euch hier den Übersichtsplan bis zum Ende des Schuljahres eingestellt. Entnehmen Sie / entnehmt bitte aus dieser Übersicht die Tage, an denen Präsenzunterricht bis zu den Sommerferien für die jeweilige Jahrgangsstufe stattfindet.

Fehlende Busfahrkartenanträge - Hinweis für Busfahrer in den Jg. 5 - 9: Die Frist für die Beantragung von Busfahrkarten ist bereits abgelaufen (Mitte März). Trotzdem haben ca. 50 unserer Schüler*Innen keine Anträge eingereicht, obwohl sie die Anträge besitzen. Frau Fleer nimmt noch bis Freitag, den 28.05.20, ausgefüllte Anträge entgegen. Auf keinen Fall länger. Dann müssen Sie selber zum Busbüro in der Stadt.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

15.05.2020 - 13.30 / 9.00 Uhr: Informationen zum Beginn des Präsenzunterrichts in der Schule für die Jahrgänge 5 - 10

  • Welche Jahrgangsstufen / Klassen starten ab dem 18.5.20?

Wir haben Ihnen / euch hier den Übersichtsplan bis zum Ende des Schuljahres eingestellt. Entnehmen Sie / entnehmt bitte aus dieser Übersicht die Tage, an denen Präsenzunterricht bis zu den Sommerferien für die jeweilige Jahrgangsstufe stattfindet. Derzeit laufen noch die Planungen ggf. zusätzlich immer noch eine weitere Klasse an die dort genannten Termine zu koppeln. Das wird nicht immer möglich sein. Diese Planungen benötigen aber noch ein wenig Zeit. Wir möchten, dass möglichst viele Fachlehrkräfte, welcher "normalerweise" dort unterrichten, auch in „Corona-Zeiten“ die einzelnen Teillerngruppen der Klassen unterrichten. Daher gestaltet sich dieser Planungsprozess äußerst kompliziert.

Für die nächste Woche: Am Montag, den 18.5.20, kommt bitte nur die Jg. 9 und die 10a, am Dienstag nur die Jg. 10 und am Mittwoch, nur die Jg. 6. Erst in der Woche vom 25.5.20 können die Jg. 5, 7 und 8 starten (siehe Übersichtsplan oben).

 

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

08.05.2020 – 14.15 / 19.15 Uhr: Informationen zum Beginn des Präsenzunterrichts in der Schule für die Jahrgänge 5 - 9 / Verpflichtende Online-Umfrage "Homeschooling"

  • Welche Klassen starten wann?

Ab dem 11. Mai 2020 kommt neben der Jahrgangsstufe 10 zunächst nur die Jahrgangsstufe 9 in die Schule. Am Montag und Mittwoch zunächst nur die Klassen 9c und 9d, am Dienstag und Donnerstag die Klassen 9a und 9b. Die einzuhaltenden Abstandsgebote und Hygienevorschriften werdenl zur Zweifach- oder Dreifachteilung der Klassen führen. Die Klassenleitungen 9 informieren alle Schüler*innen über den Unterrichtseinsatz.

Ab dem 18. Mai. 2020 werden dann auch die Jahrgangsstufen 5 bis 8 an mindestens einem Tag in der Woche Präsenzunterricht bis zu den Sommerferien erhalten. Für die Erstellung des Unterrichtseinsatzplans brauchen wir noch einige Tage Zeit. Bis Mitte der nächsten Woche sollte die Planung stehen. Dann informiere ich weiter.

Alle Jahrgangsstufen werden dabei schulintern in vergleichbarem Umfang mit einer Mischung aus Präsenz- und Distanzlernen unterrichtet, beispielsweise durch ein tageweises Rollieren. Hierbei ist zu beachten, dass die festgelegten beweglichen Ferientage weiterhin Bestand haben.

Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 wird aufrechterhalten.

Aus Gründen des Infektionsschutzes werden nur feste und permanente Lerngruppen gebildet werden (Verzicht auf äußere Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtkurse mit Schülerinnen und Schüler aus unterschiedlichen Klassen).

Angesichts der für dieses Schuljahr geänderten schulrechtlichen Grundlagen wird auf Klassenarbeiten weitgehend verzichtet und stattdessen anderen Wegen der Leistungsbeurteilung der Vorrang gegeben. Einzige Ausnahme bilden hier die schriftlichen Prüfungsarbeiten, die an die Stelle der landeseinheitlich gestellten Aufgaben im Abschlussverfahren zum Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und zum mittleren Schulabschluss geschrieben werden.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

05.05.2020 - 12.00 Uhr: Dienstmailadressen der Lehrkräfte - KONTAKTMÖGLICHKEITEN  BITTE  NUTZEN!!!

Wir bemühen uns sehr das "Lernen auf Distanz" mit den uns zur Verfügung stehenden technischen und medialen Mitteln bestmöglich zu gestalten. Das Aufgabenvolumen für die Schüler*Innen gestaltet sich von Woche zu Woche und Klasse zu Klasse leicht unterschiedlich, ist aber für alle Schüler*Innen definitiv zu bewältigen. Dazu gehört natürlich eine gewisse Selbstorganisation und ein strukturierter Tagesablauf. Ich habe die in der "Aufgabenplattform Schulausfall" eingestellten Downloads für alle Klassen ständig im Blick und bin der Überzeugung, dass das Volumen angemessen ist. Trotzdem habe ich vereinzelte Hinweise von Eltern zu Überforderungssituationen Ihrer Kinder erhalten. Neben den Informationen von mir vom 23.04.20 (s.u.) empfehle ich in solchen Fällen dringend den Kontakt zu den Lehrkräften über die Dienstmail. Schreiben Sie / schreibt eine kurze Anfrage, dann kann gezielt unterstützt werden. Der Austausch innerhalb von WhatsApp-Gruppen oder anderen sozialen Medien ist dabei weniger hilfreich.

Jahrgang 10: Die Termine für die Abschlussprüfungen (Ersatzarbeiten für die ZP10) stehen inzwischen fest: E: 13.05.20 / D: 15.05.20 / M: 19.05.20. Aussagen aus dem Schulministerium zur Gewichtung der Arbeiten oder zu anderen wichtigen formalen Aspekten werden uns hoffentlich am 7.5.20 mitgeteilt. Am Freitag, den 08.05.20 findet auch erstmals wieder Unterricht in den Wahlpflichtfächern (Sowi, Biologie, Technik und Französisch) statt.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

30.04.2020, 15.00 Uhr - 17. Mail des Schulministeriums:

Leider hat das Schulministerium in seiner 17.Mail (13.15 Uhr) nur Angaben zum Start der Grundschulen herausgegeben. Zu den Sekundarschulen I oder II gab es keine Angaben. Am 6.5.20 sollen neue Aussagen verfasst werden. D.h., unsere Zehntklässler müssen weiterhin die Schule besuchen. Alle anderen Jahrgangsstufen bleiben weiterhin Zuhause und werden mit "Lernen auf Distanz" unterrichtet.

Am Dienstag dieser Woche ist für uns "IServe" installiert worden. Eigentlich war dies erst für September 2020 geplant. IServe ist ein Schulserver, der den Aufbau eines Schulnetzwerks inklusive Webportals ermöglicht. Damit werden insbesondere für die Kommunikation aller Schulbeteiligten untereinander (Mailverkehr, Aufgabenverschickung, Videokonferenzen etc.) optimale Bedingungen hergestellt. Hier können Sie / könnt ihr schon mal die Nutzungsbedingungen für IServe einsehen. In den nächsten 2 Wochen werden schulinterne Administratoren ausgebildet und geschult (6.5.20) und das gesamte Kollegium für die Benutzung von IServe fortgebildet (14.5.20). Danach kann der Start in der Arbeit mit den Schüler*Innen erfolgen. Weitere Informationen dazu (Nutzungseinwilligungserklärung; Elterninformationsbrief) folgen nächste Woche.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

27.04.2020, 9.30 Uhr - Veränderungen bzgl. Notbetreuung

II. Notbetreuung: Tätigkeitsbereiche / Alleinerziehende Elternteile / Notbetreuung an Wochenenden und Feiertagen

Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird. Ein aktualisiertes Formular zum Nachweis des Betreuungsbedarfs für die Eltern ist hier zu finden.

Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben.

Die Wochenendbetreuung findet ab sofort nicht länger statt. An Feiertagen findet ebenfalls keine Notbetreuung statt.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

23.04.2020, 16.00 Uhr - Hinweise ÖPNV / Atemschutzmasken / Lernen auf Distanz

1.) Hinweise und Verhaltensregeln für die Schülerbeförderung im ÖPNV/Schülerspezialverkehr: Hier finden Sie wichtige Informationen der Stadt Bünde für alle Fahrschüler*Innen. Die Fahrschüler erhalten keine Masken vom Schulträger gestellt, sie müssen aber ab dem 27.4.20 im öffentlichen Nahverkehr Masken tragen! Im Anschreiben sind wichtige Verhaltensregeln für das Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus) dargelegt

2.) Atemschutzmasken: Die Bürgermeister im Kreis Herford haben zusammen mit dem Landrat nun ebenfalls endgültig festgelegt, dass die Schulträger keine Atemschutzmasken für Schüler*Innen und Lehrkräfte zur Verfügung stellen werden. Das wäre die Aufgabe der Länder. Solange keine klare Entscheidung getroffen wird, bitte ich Sie / euch dringlich eigene Atemschutzmasken zum Schulbetrieb mitzubringen. Vielen Dank!

3.) Verbesserungen im Bereich „Lernen auf Distanz“: In der „Aufgabenplattform Schulausfall“ habe ich im Tool „Für alle Klassen“ die mit dem Kollegium abgesprochenen Veränderungs- und Verbesserungsmaßnahmen eingestellt. Hier finden Sie / findet ihr ebenfalls Zugang zu dem Anschreiben.

4.) Auf dieser Homepage ist eine "Aufgabenplattform Schulausfall" eingerichtet! Nach den Osterferien sind wieder neue Aufgaben eingestellt worden.

  • Sie gewährleistet, das trotz des Ruhens des Unterrichts, ein sinnerfülltes und eigenständiges Arbeiten auch von Zuhause aus möglich wird. Dort werden regelmäßig Aufgabenpakete und Arbeitsmaterialien durch die Lehrkräfte der Realschule Bünde-Nord zum Download für alle Klassen, Kurse und Sprachfördergruppen (SFG) bereit gestellt. Die Aufgabenbearbeitung gehört zum Pflichtbereich jeden Schülers und jeder Schülerin für den Zeitraum des Unterrichtsausfalls (Bringeschuld). Sollten einzelne Kinder nicht die Möglichkeit haben, auf einen PC oder ein digitales Hilfsmittel zuzugreifen, so sind sie verpflichtet, sich bei Mitschüler*innen danach zu erkundigen und sich gegenseitig zu helfen oder sie zeigen diese Notlage über das Seketariat der Schule an.
  • Eltern sind gehalten, bei der Aufgabenbearbeitung unterstützend einzuwirken. Bitte kontrollieren Sie möglichst täglich gemeinsam mit Ihrem Kind, ob einzelne bereits Aufgaben erledigt sind. Sprechen Sie mit Ihrem Kind Fertigstellungstermine für einzelne Aufgaben aus den Wochenpaketen ab. Sie müssen nicht unbedingt inhaltlich helfen, aber können Ihrem Kind eine gute Organisations- und Strukturhilfe sein.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

21.04.20, 10.00 Uhr - Wichtige Informationen zur Hygiene und zum Infektionsschutz für alle 10. Klässler

Aufgrund der Corona-Pandemie und dem anstehenden Wiederbeginn des Unterrichts ab dem 23.4.20 für unsere Abschlussschüler*Innen mussten wir besondere Maßahmen zur Einhaltung der Hygiene und des Infektionsschutzes einleiten. Viele neue Verhaltensregeln gelten an der Schule für alle Schulgemeindemitglieder geichermaßen. Hier erhalten Sie / erhaltet ihr einen Überblick darüber.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

19.04.2020, 10.20 Uhr  - Informationen aus der 15. Mail des Schulministeriums / Informationsblatt für Jg. 10 / Weiterer Umgang mit dem "Lernen auf Distanz" für die Jg. 5-9

->Die Teilnahme am Lernangebot für die 10.Klassen ab dem 23.04.2020 ist verpflichtend. Es existieren derzeit in Funk, Presse und anderen Medien z.T. widersprüchliche Aussagen diesbezüglich.

->Im "Aufgabenplattform Schulausfall" für die 10.Klassen oder hier finden Sie / findet ihr weitere wichtige Anweisungen und Hinweise zum Schulstart am 23.04.2020. Dort habe ich auch die für Sie / euch wichtigsten Informationen der 15. schulministeriellen Mail zusammengefasst.

->Die weiteren Informationen der 15. Mail betrafen den Unterrichtseinsatz von Lehrer*Innen. Diese werden intern verarbeitet. Stellen Sie / stellt euch aber darauf ein, dass nicht alle Lehrkräfte in der Schule im Unterricht arbeiten dürfen (z.B. Lehrkräfte, die das 60. Lebensjahr erreicht haben oder selber zu Risikogruppen gehören oder pflegebedürftige Angehörige mit Vorerkrankungen betreuen). Für Schwangere gilt sogar ein Beschäftigungsverbot.

->Anforderungen an die Hygiene in der Schule: In Zusammenarbeit mit dem Schulträger und den Kommunalen Baubetrieben stellen wir die notwendigen Bedingungen für einen sicheren Schulbetrieb unter Infektionsschutzbedingungen her. Der Hygieneplan wurde extrem ausgeweitet, so dass auch diesbezüglich die erforderlichen Bedingungen der Sicherheit eingehalten werden.

->In Plenumssitzungen in besonderer Form mit dem Kollegium am Dienstag, dem 21.04.2020, werden wir weitere Absprachen zum Umgang mit dem "Lernen auf Distanz" für die Jahrgangsstufen 5-9 treffen. Für diese Jahrgangsstufen werden Sie / werdet ihr zunächst bis Mittwoch wieder Aufgabenpakete in der "Aufgabenplattform Schulausfall" finden. Wir wollen den kommunikativen Kontakt mit den Schüler*Innen erhöhen, entsprechend Kommunikationsstrukturen ausbauen und die Nachhaltigkeit sichern, indem wir für mehr Verbindlichkeit und Begleitung (im vertretbaren und machbaren Rahmen) bzgl. der Aufgabenbearbeitung sorgen.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

17.04.2020, 11.40 Uhr - Schulausfall bleibt zwei weitere Wochen bestehen / Abschlussklassen beginnen ab dem 23.04.2020 wieder den Unterricht in besonderer Form

Die 14. schulministerielle Mail ist eingetroffen!

->Die Schule bleibt auch weiterhin für die überwiegende Mehrheit der Schüler*Innen geschlossen. Vorerst bis zum 03.05.2020. 

->Ab Montag, dem 20.04.20, werden wieder neue Arbeitsmaterialien in der "Aufgabenplattform Schulausfall" für die Jahrgangsstufen 5-9 eingestellt werden. Am Dienstag, den 21.4.20, erfolgt voraussichtlich eine Plenumssitzung mit dem Lehrerkollegium. Dort werden u.a. neue Absprachen getroffen, um die Kommunikation trotz des „Lernens auf Distanz“ untereinander noch weiter zu verbessern. Ab Mittwoch, den 22.04.20, erfolgen dann neue Aufgaben im Aufgabentool!

->Die Schüler*Innen der Abschlussklassen 10 sollen ab dem 23.04.20 unter besonderen Bedingungen wieder in der Schule beschult werden. Die Schüler*Innen erhalten von ihren Klassenleitungen noch genauere Anweisungen zur Organisation des Schulstarts. Für die Abschlussklassen 10 werden frühestens am Dienstag, den 21.4.20, wieder Aufgaben im Aufgabentool zu finden sein, da dazu am Montag, den 20.04.20, noch Absprachen unter den Hauptfachlehrkräften erfolgen.

->Es werden keine Zentralen Abschlussprüfungen 10 geschrieben! Die Fachlehrkäfte werden selbstständig mit Unterstützung der Fachteams Prüfungsarbeiten entwickeln (mehr dazu unten).

 

14. Mail des Schulministeriums zur Coronakrise:

Hiermit gebe ich Ihnen und euch eine Kurzzusammenfassung der schulministeriellen Mail wider und habe diese mit eigenen Angaben für unseren Schulbetrieb ergänzt.

I. Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs

Der Schulbetrieb wird zunächst für Schülerinnen und Schüler aus Abschlussklassen 10 ab Donnerstag, 23. April 2020, wieder aufgenommen. Dabei geht es um Prüfungsvorbereitungen sowie die Vorbereitung auf Abschlüsse. Dazu sollen zunächst die Lehrerinnen und Lehrer vom 20. April 2020 bis einschließlich 22. April 2020 Vorlauf erhalten, um die organisatorischen und alle weiteren notwendigen Voraussetzungen für den Schulbetrieb schaffen zu können.

 

II. Schulorganisatorische Rahmenbedingungen

1. Hygiene

Die Bedingungen des Infektionsschutzgesetzes werden in Zusammenarbeit mit dem Schulträger in unserer Schule eingehalten. Weitere Handlungsempfehlungen werden wir in Kürze erhalten.

2. Raumnutzungskonzept

Aus Gründen eines fortdauernden Infektionsschutzes ist damit zu rechnen, dass auf absehbare Zeit die Klassen und Kurse nicht in der ursprünglichen Größe unterrichtet bzw. auf Prüfungen und Abschlüsse vorbereitet werden können, sondern dass zumindest eine Teilung der Lerngruppen erforderlich sein wird. Die dreitägige Vorlaufzeit vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 gibt die Gelegenheit, in unserer Schule Raumnutzungskonzepte zu entwickeln, die einen ausreichenden Abstand bei der Benutzung der einzelnen Räume sowie der Verkehrsflächen und Pausenhöfe sicherstellen. Das Vorgehen wird mit dem Schulträger abgestimmt.

3. Planung des Personaleinsatzes

Die außergewöhnlichen Umstände für den Schul- und Unterrichtsbetrieb in den kommenden Wochen erfordern besondere Planungen zum Einsatz der Lehrerinnen und Lehrer. Als Folge der Pandemie ergeben sich erhöhte Krankenstände. Zudem bringt Covid-19 besondere Risiken für bestimmte Personengruppen mit sich. Weitere Informationen dazu werden folgen.

4. Schülerbeförderung

Ein weiteres Thema, das mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs in engem Zusammenhang steht, ist die Schülerbeförderung. Die Frage einer infektionsschutzrechtlich zulässigen Benutzung von Bussen und Bahnen gehört jedoch nicht zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Schule und Bildung. Mit dem dreitägigen organisatorischen Vorlauf vom 20. April 2020 bis zum 22. April 2020 und einer sehr klaren Definition der zunächst erwarteten Schülergruppen können wir jedoch immerhin zur Planungssicherheit konstruktiv beitragen, so dass die zuständigen Stellen ausreichende Kapazitäten schaffen können.

  • Ab Donnerstag, dem 23.4.20, erfolgt ein normaler Schulbustransfer (wie vor der Coronakrise) für unsere Schüler*Innen.

5. Lernen auf Distanz

Je näher wir uns auf das Schuljahresende zubewegen, desto drängender werden auch die Fragen nach der Bewertung der Lernangebote. Die während des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben unterliegen keiner Leistungskontrolle oder -bewertung. Knüpft der Unterricht nach Wiederbeginn an die bearbeiteten Aufgaben an, so können Leistungen, die dann, auch infolge des häuslichen Arbeitens, aus dem Unterricht erwachsen, bewertet werden. Für die jetzt anstehende Phase der Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs werden wir darauf hinwirken, dass gute Leistungen, die während des Lernens auf Distanz erbracht worden sind und noch erbracht werden, auch zur Kenntnis genommen werden und in die Abschlussnote im Rahmen der Sonstigen Leistungen im Unterricht miteinfließen können. Nicht erbrachte oder nicht hinreichende Leistungen hingegen werden nicht in die Zeugnisnote einbezogen. Wir berücksichtigen hierbei den Umstand, dass es in dieser Zeit individuelle Situationen geben kann, die dazu führen, dass Aufgaben nicht so erledigt werden können wie es im Präsenzunterricht ggf. möglich gewesen wäre. In diesen Fällen werden Lehrkräfte vor allem gezielt beraten und unterstützend aktiv werden, auch hinsichtlich geeigneter Strategien, um Lernziele dennoch zu erreichen.

 

III. Fortsetzung und Ausweitung der Notbetreuung

Solange es gerade für die jüngeren Schülerinnen und Schüler keinen geregelten Unterricht geben kann, wird das bewährte Notbetreuungsangebot in den Grundschulen und den weiterführenden Schulen insbesondere für die Jahrgangsstufen eins bis sechs aufrechterhalten. Es soll zudem ab dem 23. April 2020 um weitere Bedarfsgruppen erweitert werden, um auch denjenigen Eltern ein Angebot machen zu können, die aufgrund des Wiedereinstiegs wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Hierzu werden Sie rechtzeitig weitere Informationen erhalten. Überlegen Sie bitte, sofern Sie zu einer systemrelevanten Personengruppe gehören, ob eine Notbetreuung für Ihr Kind (nur Jahrgang 5 und 6) dann nötig wird. In der untenstehenden Meldung vom 21.03.20 finden Sie eine Verlinkung zum Antragsformular.

 

IV. Schulform- und bildungsgangbezogene Regelungen

3. Zentrale Prüfungen 10 (ZP 10)

Da auch diese Klassen 10 aus Gründen des Infektionsschutzes voraussichtlich geteilt werden müssen, wird die Wiederaufnahme des Unterrichts allerdings auch für diese Schülerinnen und Schüler keine Rückkehr zum „Normalbetrieb“ bedeuten, sondern vielfach mit einem Wechsel von Lehrkräften und einem den schulischen Verhältnissen anzupassenden Unterrichtsangebot in möglichst allen Unterrichtsfächern, vorrangig aber in den Kernfächern, verbunden sein. Aufgrund der unterschiedlich weit gediehenen Vorbereitungen der Schülerinnen und Schüler wollen wir in diesem Jahr auf eine Prüfung mit landeseinheitlich gestellten Aufgaben verzichten. An deren Stelle soll eine durch die Lehrkräfte der Schule zu erstellende Prüfungsarbeit treten. Diese orientiert sich einerseits an den inhaltlichen Vorgaben für die ZP 10, nimmt aber andererseits auch stärker auf den tatsächlich erteilten Unterricht Bezug – stärker, als das bei zentralen Prüfungen möglich ist. Diese Prüfungsarbeiten können dann auch zu einem späteren Zeitpunkt als dem für die ZP 10 vorgesehenen ersten Prüfungstag, 12. Mai 2020, geschrieben werden. Hierzu bedarf es einer Änderung der rechtlichen Vorschriften, die kurzfristig zu erfolgen hat.

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  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

03.04.20, 16.22 Uhr - Neuste Informationen aus dem Schulministerium:

Folgende wichtige Informationen gebe ich hiermit als Originalauszug (gekürzt) aus der Mail bekannt:

 

An diesem Wochenende beginnen die Osterferien. Es ist beabsichtigt, Sie am 15. April 2020 über die weiteren Schritte bzgl. eines Schulstart zu informieren. Im Vordergrund werden dabei Informationen zur Ausgestaltung und zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebes stehen.

 

Erstattung von Stornokosten für abgesagte Schulfahrten

Mit SchulMail vom 6. März 2020 habe ich im Falle der erforderlichen Absage von Klassenfahrten, Studienfahrten und Schüleraustauschen sowie bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine grundsätzliche Kostenübernahme für die vom Vertragspartner (z.B. Reiseveranstalter, Transportunternehmen, Unterkünfte) in Rechnung gestellten und nachgewiesenen Stornierungskosten durch das Land zugesagt. Dies gilt nunmehr für alle Schulfahrten im Sinne der Richtlinien für Schulfahrten (BASS 14-12 Nr. 2), die bis zum Beginn der Sommerferien durchgeführt worden wären. Die Auszahlung der Gelder erfolgt nicht direkt an den oder die Vertragspartner, sondern ausschließlich an die Schulen. Die Erstattung von Stornierungskosten wird über die Bezirksregierungen erfolgen. Bis zum 15.5.2020 werden durch die Antragsformulare einzureichen sein. Die Anträge können nur von den Schulen selbst, nicht aber von den Eltern oder den Vertragspartnern gestellt werden. Auf dem Antragsformular ist die sachliche und rechnerische Richtigkeit zu bestätigen. Die Auszahlungen der Erstattungen werden voraussichtlich am 15. Juni 2020 beginnen.

  • Derzeit versuchen wir Ersatzfahrten für die ausgefallenen Klassenfahrten der Jg. 5 und 7 sowie für die Kursfahrt in Jg. 8 im kommenden SJ 20/21 zu organisieren. Die Terminierungen gestalten sich dabei allerdings recht schwierig. Noch ist unklar, ob das gelingen wird.
  • Eltern, welche bereits Zahlungen für Fahrten vorgenommen haben, können aufgrund des oben Beschriebenen beruhigt sein. Selbst wenn anteilige Stornogebühren angefallen sind, erhalten wir die Gelder vom Land NRW zurück. Restliche Gelder werden zunächst noch von den Klassenleitungen verwaltet. Und zwar für den Fall, dass Ersatzfahrten im nächsten Schuljahr zustande kommen.
  • Ggf. erhalten Sie weitere Informationen durch die Klassenleitungen.

 

Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes

Der Runderlass vom 24. März 2020 zur Absage von Schulfahrten und anderer schulischer Veranstaltungen erstreckt sich nur auf Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes, um Infektionsgefährdungen vorzubeugen. Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern bleiben davon unberührt und können – vorausgesetzt der Schulbetrieb ist wiederaufgenommen worden – weiterhin durchgeführt werden, sofern sie in der Schule stattfinden. Dasselbe gilt für den Unterricht und die Prüfungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, zum Beispiel in Sporthallen oder Schwimmbädern.

 

Erweiterung der Notbetreuung

Die Notbetreuung in Schulen wird zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen erweitert. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Aufnahme eines Kindes aus Gründen der Kindeswohlgefährdung in die Notbetreuung ist von der Jugendamtsleitung oder einer von ihr benannten Person zu treffen und zu dokumentieren. Die Abschrift der Entscheidung ist der Schulleitung auszuhändigen. Die Schulleitung kann die Aufnahme nur ablehnen, wenn andernfalls die Durchführung der Notbetreuung insgesamt gefährdet wäre (z.B. aus Gründen des Infektionsschutzes). In einem solchen Fall müssen die Schulaufsicht und das Jugendamt beteiligt werden. Grundlage für diese Erweiterung der Notbetreuung ist die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Bereich der Betreuungsstruktur (CoronaBetrVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Diese können Sie im Bildungsportal unter der Rubrik Notbetreuung abrufen:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

 

Erstattung der Elternbeiträge bei Ganztagsangeboten

Die Landesregierung hat am 31. März 2020 beschlossen, dass das Land zur Hälfte die für den Monat April anfallenden Elternbeiträge für Angebote im Rahmen des Erlasses „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2) erstattet. Die andere Hälfte tragen gemäß einer Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden die Kommunen selbst. Das Verfahren der Beitragserstattung der Bezirksregierungen an die Kommunen wird derzeit erarbeitet, die Bezirksregierungen werden zeitnah informiert. Die Rückerstattung der Elternbeiträge erfolgt über die Kommunen. Rückfragen von Eltern hinsichtlich des Zeitpunkts und Verfahrens der Rückerstattung können nur von den Schulträgern beantwortet werden.

 

Sonderprogramm des WDR

Der WDR hat seine Programmangebote für Kinder und Jugendliche in Abstimmung mit dem Ministerium für Schule und Bildung bereits seit Mitte März ausgebaut. Auch in den Osterferien wird im WDR-Fernsehen ein Sonderprogramm für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter ausgestrahlt. Der Sender bietet unter anderem „Die Sendung mit der Maus“, die Serie „Rennschwein Rudi Rüssel“, Magazine wie „Wissen macht Ah!“, „neuneinhalb“, „Kann es Johannes?“ sowie auch Märchenverfilmungen an. In Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung plant der WDR auch für die Zeit nach den Osterferien ein lernorientiertes, moderiertes Sonderprogramm für Kinder und Jugendliche. Gerade in Zeiten eingeschränkter Bewegungsmöglichkeiten sind Bildungsangebote für Kinder auch in den kommenden Wochen sinnvoll. Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um Angebote handelt, denn Ferien sollen auch in diesen Zeiten Ferien bleiben.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

02.04.2020, 10.38 Uhr - Neue Termine ZP10 und Hilfen durch die "Regionale Schulberatung Herford":

Die neuen Prüfungstermine stehen inzwischen fest und können hier eingesehen werden.

Weiterhin bietet die Regionale Schulberatungsstelle Herford einige Hilfsangebote an. Hier sehen Sie die bestehenen Möglichkeiten.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

27.3.20, 11.00 Uhr - Neuste Information aus dem Schulministerium zur Verlegung der ZP10 und zum Elternbrief von Schulministerin Gebauer

Folgende wichtige Informationen gebe ich hiermit als Originalauszug aus der Mail bekannt:

 

1.) Zentralen Prüfungen in der zehnten Klasse (ZP10)

Unsere Schülerinnen und Schüler lernen derzeit auch im Rahmen ihres Hauptschulabschlusses oder ihres Mittleren Schulabschlusses für die Zentralen Prüfungen in der zehnten Klasse, kurz ZP 10. Wir haben uns entschieden, dass die ZP 10 in diesem Schuljahr mit einer zeitlichen Verschiebung von fünf Tagen durchgeführt werden. Das bedeutet, die Haupttermine der schriftlichen „Zentralen Prüfungen 10 (ZP10)“ finden in diesem Jahr vom 12. Mai bis zum 19. Mai 2020 statt.

Die Prüfungsfächer sind immer Deutsch, Mathematik und Englisch. Dabei unterscheiden sich die Prüfungen nach dem in der Schulform zu erreichenden Abschluss, d.h. für den Hauptschulabschluss werden andere Aufgaben gestellt als für den Mittleren Schulabschluss. Schon jetzt, auch während dieser Zeit des Ruhens des Unterrichtsbetriebs, kümmern sich die Lehrkräfte darum, ihre Schülerinnen und Schüler bestmöglich auf die Prüfungen vorzubereiten, und zwar mit entsprechenden Arbeitsmaterialien und Aufgaben. Des Weiteren stehen den Schülerinnen und Schülern auf unserer Homepage (www.schulministerium.nrw.de) wie gewohnt die schriftlichen Prüfungen der letzten drei Jahre für Übungszwecke zur Verfügung, die Zugangsdaten erhalten sie über die Schule.

  • Eigene Anmerkung: Die SuS der Jg.10 finden in der „Aufgabenplattform Schulausfall“ einen Download von mir, wie sie auf die alten ZP10 Aufgaben zugreifen können und wie sie an die Zugangsdaten kommen. Alle SuS der Jg.10 hatten die Daten allerdings schon von ihren Hauptfachlehrkräften erhalten. Meine Maßnahme dient nur der Absicherung.

Bei Wiederaufnahme des Unterrichts wird eine verstärkte Ausrichtung des Unterrichts auf die Inhalte und Formate in den Prüfungsfächern der Zentralen Prüfungen 10 im Vordergrund stehen. Derzeit arbeiten wir daran, neben der Verschiebung weitere Anpassungen vorzunehmen und schnellstmöglich zu konkretisieren. Auch hier ist uns wichtig, trotz der äußeren Umstände für die Lehrkräfte und die Schülerinnen und Schülern so viel Normalität wie es eben nur geht sicherzustellen.

 

2.) Darüber hinaus wendet sich Frau Ministerin Gebauer mit einem offenen Brief an alle Eltern, den ich Ihnen hier zur Verfügung stelle.

 

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

25.3.20, 17.06 Uhr - Neuste Informationen aus dem Schulministerium zu Schulfahrten, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten:

  • In diesem Schuljahr sind alle Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) abzusagen.
  • Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.
  • Davon auszunehmen sind die verpflichtenden Standardelemente im Rahmen der Landesinitiative „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (z.B. Berufsfelderkundungstage, Praxiskurse, Praktika).

Mit diesen Aussagen muss ebenfalls die Klassenfahrt nach Wangerooge in Jahrgang 5 abgesagt werden! Sollten Eltern Reiserücktrittversicherungen für ihre Kinder abgeschlossen haben, so bitte ich im Rahmen der Schadensminderungspflicht bei den Versicherungen nachzufragen, ob ggf. Stornierungskosten übernommen werden.

Alle Wandertage an außerschulische Lernorte dürfen dieses Schuljahr nicht mehr stattfinden!

Die Abschlussfeierlichkeiten der Jahrgangsstufe 10 sind von einer Absage (noch) unbetroffen.

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

21.3.2020, 8.23 Uhr - Neuste Informationen aus dem Schulministerium in Sachen Not-Betreuung für Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6!

Liebe Eltern,

seit dem 18. März 2020 bieten die Schulen in NRW insbesondere für die Klassen 1 bis 6 eine sog. Notbetreuung an. Wo ein Ganztagsangebot besteht, ist ab sofort auch eine Betreuung aller Schülerinnen und Schüler bis in den Nachmittag sichergestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob das jeweilige Kind einen Ganztagsplatz hat. Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.

  • Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Hier finden Sie das Antragsformular ("Antrag auf Betreuung eines Kindes während des Ruhens des Unterrichts"), welches der Schule ausgefüllt vorgelegt werden muss.
  • Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.

In den Schulen wird die erweiterte Notbetreuung durch Lehrkräfte des Landes und Personal des Trägers der Ganztagsbetreuung im Rahmen der tarifrechtlichen Bestimmungen geleistet. Über den Einsatz der Lehrkräfte für die erweiterte Notbetreuung entscheiden die Schulleitungen. Sie informieren den Lehrerrat über die beabsichtigte Einteilung und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Vorrangig sollen Freiwillige berücksichtigt werden. Lehrkräfte, die sechzig Jahre und älter sind oder in Bezug auf das Corona-Virus ein erhöhtes Risiko (z.B. relevante Vorerkrankungen) haben, dürfen nicht für die Notbetreuung eingesetzt werden. Schwangere und Lehrerinnen, die sich nach der Entbindung noch im Mutterschutz befinden, dürfen gleichfalls nicht zur Betreuung herangezogen werden.

  • Sollten Sie bereits am 23.3.2020 eine Notbetreuung benötigen, sind aber noch nicht im Besitz der ausgefüllten Formulare, so bitte ich Sie sich ab 7.50 Uhr im Sekretariat der Schule zu melden. Wir werden eine Lösung finden!

  gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

19.3.20, 12.54 Uhr / 20.3.20, 12.40 Uhr / 21.3.20 - Informationen zur Hastingsfahrt direkt nach den Osterferien und zur telc-Prüfung und zu Elternanfragen:

Die Fahrt nach Hastings (England) musste aufgrund der aktuellen Situation abgesagt werden. Nähere Informationen erhalten die angemeldeten Schüler*innen demnächst.

Schüler*innen, welche nicht an der Fahrt nach England teilnehmen wollten und sich bereits einen Betriebspraktikumsplatz gesucht hatten, müssen diesen Platz ebenfalls wieder absagen. Es wird Unterricht nach Plan für alle Klassen 8 stattfinden. Nähere Informationen erhalten die angemeldeten Schüler*innen demnächst.

Die telc-Prüfung (21.4.2020) wurde ebenfalls abgesagt. Einen Ersatztermin kann zurzeit durch die VHS nicht angeboten werden.

 

Liebe Eltern,

inzwischen liegt die erste Woche des Home-Learnings hinter uns. Aus zahlreichen Rückmeldungen entnehme ich, dass technisch keine Probleme vorliegen. Im Laufe der Woche haben sich auch einige Fragen ergeben, auf die ich gerne reagieren möchte. Ich zitiere dazu Textpassagen aus den Veröffentlichungen des Schulministeriums:

1. Sind die zur häuslichen Arbeit aufgegebenen Aufgaben verpflichtend? Ja! Auch wenn aktuell kein Unterricht stattfindet, sollen die Schulen das Lernen für Schülerinnen und Schüler zunächst bis zu den Osterferien weiter ermöglichen. Lehrerinnen und Lehrer stellen hierzu Lernaufgaben bereit. Die Schulleitungen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler wissen, welche Aufgaben in häuslicher Arbeit zu erledigen sind. Die Eltern sind in geeigneter Form zu informieren. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei Zeiträumen des Ruhens des Unterrichts aus Infektionsschutzgründen nicht um Ferien handelt, die der Erholung dienen.

Gemäß § 42 Absatz 3 Satz 1 SchulG haben Schülerinnen und Schüler die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Die Aufgabenerledigung kann daher erwartet werden. Sie unterstützt die Aufgabenerfüllung der Schule und erleichtert das Erreichen von Bildungszielen nach Wiederaufnahme des Unterrichts. Die Aufgabenerledigung liegt vor diesem Hintergrund im hohen Maße im Eigeninteresse der Schülerinnen und Schüler. Wir haben die Kolleg*innen darauf hingewiesen, den Umfang der Aufgaben an den unterrichtsüblichen Zeitrahmen + Hausaufgaben anzupassen.

2. Werden die häuslich erbrachten Leistungen benotet? Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die während der gegenwärtigen Zeit des Ruhens des Unterrichts bearbeiteten Aufgaben werden – ebenso wie Hausaufgaben – daher in aller Regel nicht benotet. Sie können aber durch die Lehrerinnen und Lehrer überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet werden. Ebenfalls können sie Bestandteil von Leistungsüberprüfungen im Anschluss an den Schulausfall sein, sofern die Unterrichtsinhalte dann Gegenstand im Unterricht selbst waren (z.B. durch Wiederholungs- und Rückfragephasen; Sicherungsphasen etc.). Selbstverständlich sind die Kolleg*innen, angewiesen, mit Augenmaß zu agieren.

Für weitere Fragen finden zusätzliche Informationen auf den Seiten des Schulministeriums. Wenden Sie sich mit Fragen gerne an uns. Nutzen Sie dazu bitte während der Schulschließung folgende Email-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

17.3.20, 13.20 Uhr / 16.3.20, 13.30 Uhr - Informationen für Schüler*innen und Eltern zusätzlich zu denen vom 13.3.20 (s.u.):

Auf dieser Homepage ist eine "Aufgabenplattform Schulausfall" neu eingerichtet.

  • Sie gewährleistet, das trotz des Ruhens des Unterrichts, ein sinnerfülltes und eigenständiges Arbeiten auch von Zuhause aus möglich wird. Dort werden regelmäßig (mindestens 1x wöchentlich) Aufgabenpakete und Arbeitsmaterialien durch die Lehrkräfte der Realschule Bünde-Nord zum Download für alle Klassen und Kurse bereit gestellt. Die Aufgabenbearbeitung gehört zum Pflichtbereich jeden Schülers und jeder Schülerin für den Zeitraum des Unterrichtsausfalls (Holschuld). Sollten einzelne Kinder nicht die Möglichkeit haben, auf einen PC oder ein digitales Hilfsmittel zuzugreifen, so sind sie verpflichtet, sich bei Mitschüler*innen danach zu erkundigen und sich so gegenseitig zu helfen. Eltern können dabei unterstützend einwirken. Schüler*innen können in Ausnahmefällen auch zum Abholen von Aufgabenpaketen in die Schule bestellt werden. Diese Variante versuchen wir nach Möglichkeit aber zu vermeiden. Einige Lehrkräfte haben bereits umfangreiche Aufgabenpakete an Klassen verteilt. Andere sind im Mail-Austauschverfahren mit den Schüler*innen.

Sie, liebe Eltern, bitte ich, sich sehr gewissenhaft darum zu kümmern, dass Ihre Kinder die zur Verfügung gestellten Aufgaben auch erledigen. Unterstützen uns Sie bitte bestmöglich in dieser Krisenzeit. Lassen Sie Ihre Kinder auch oft Lerninhalte wiederholen. Krankmeldungen müssen während der Zeit des Unterrichtsausfalls nicht eingereicht werden. Ausnahme: Corona-Infektionen innerhalb der Familie sind der Schulleitung zu melden.

  • Für Schüler*innen: Ihr möchtet noch mehr lernen und onlinebasierte Angebote nutzen. Hier findet ihr eine Liste mit sehr guten Möglichkeiten dazu.

Die Schule ist bis zu den Osterferien täglich bis mindestens 13.10 Uhr besetzt. Sollten noch Not-Betreuungswünsche (s.u.) eingehen, so auch länger. Möchten Sie dieser Angebot nutzen, so müssen Sie zu einer bestimmten Personengruppe gehören (= Personal kritischer Infrastrukturen). Eine Leitlinie und Liste dieser Personengruppen sowie die nötigen Antragsformulare dazu sind über selbige Begriffe verlinkt. Danach hat der jeweilige Arbeitgeber zu bescheinigen, dass die betroffenen Eltern im Bereich kritischer Infrastrukturen arbeiten und dort unabkömmlich sind. Die Eltern ihrerseits bestätigen, dass es für sie keine Alternative zu der Notbetreuung gibt. Nach Vorlage der Formulare können wird die Aufnahme eines Kindes in der Not-Betreuung stützen.

Solltet ihr / Sollten Sie noch Fragen oder Probleme haben, so ruft / rufen Sie im Sekretariat der Schule an (05223 / 60611). Gerne helfen wir weiter.

 

Ansonsten bleibt / bleiben Sie bitte gesund....

              gez. Schulleiter, G. Broziewski-Blomenkamp

 

13.3.2020, 13.33 Uhr - Neuste Informationen aus dem Schulministerium!

Hiermit erhalten Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus für die Realschule Bünde-Nord:

 

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag, dem 16.3.2020, bis zum Beginn der Osterferien mit Übergangsregelung ab Mittwoch, dem 18.3.20.

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden an dem 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ACHTUNG -> ÜBERGANGSREGELUNG: Damit Sie, liebe Eltern, Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher.

Für Lehrerinnen und Lehrer gilt, dass am Montag (16.03.) und Dienstag (17.03.) eine Anwesenheit in der Schule erforderlich ist, um im Kollegium die notwendigen Absprachen zu treffen.

Wir werden in den 2 Übergangstagen die Kommunikationsmöglichkeiten mit Ihnen und Ihren Kindern für die kommenden Wochen in geeigneter Weise sicherstellen. Dazu bedarf es noch Absprachen.

  • IN EIGENER SACHE: Stellen Sie bitte sicher, dass Ihre Kinder, sofern sie Montag oder Dienstag nicht in die Schule kommen, danach erkundigen, wie sie an Unterrichts- und Arbeitsmaterial gelangen. Dazu ist unter Umständen die Kontaktaufnahme zur Klassenleitung nötig, mindestens jedoch das tägliche Einsehen unserer Homepage (s.o.), auf der auch Anweisungen, Arbeitsaufgaben und Unterrichtsmaterialien zum Download eingestellt werden. Lehrkräfte sind ab Mittwoch i.d.R ebenfalls nicht in der Schule, erfüllen ihre Dienstaufgaben, soweit möglich, am heimischen Arbeitsplatz. Weitere Hnweise (s.o.).

 

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb muss in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Hiervon werden insbesondere die Kinder in den Klassen 5 und 6 erfasst.

  • Daher bieten wir ab Mittwoch, den 18.3.20, für die Schülerinnen und Schüler der 5./6. Klassen, deren Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen des gesellschaftlichen Lebens (z.B. im Gesundheitswesen) tätig sind, eine Betreuung bis 13:15 Uhr an. Dies muss durch den Arbeitgeber bescheinigt werden. Sollten Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, melden Sie sich bitte am Montag (16.03.) oder Dienstag (17.03.) im Sekretariat unserer Schule.

 

3. Durchführung von Prüfungen und Erbringung von Leistungsnachweisen etc.

Informationen zur ZP10

Weitere Informationen u.a. zu Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10) werden Ihnen in den kommenden Tagen gesondert übermittelt. Auf der Homepage des Ministeriums für Schule und Bildung (www.schulministerium.nrw.de) werden sie dann ebenfalls veröffentlicht und stetig aktualisiert. Im Übrigen wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler in der Zeit bis zum Beginn der Osterferien zum Lernen zu Hause anzuhalten (Lektüre, Aufgabensätze, Referate etc.).

 

gez. Schulleitung,

13.3.2020 / 14.45 Uhr

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12.3.20 - ABSAGEN aufgrund der Coronasituation:

 

Leider müssen wir aufgrund der aktuellen Corona-Infektionswelle folgende Veranstaltungen absagen!!

a.) Klassenfahrten der Jahrgangsstufe 7 nach Lingen und Münster vor den Osterferien

b.) Eltern-SuS-Info-Abend zur Differenzierung für die Jahrgangsstufe 6 am 18.3.20

c.) Boys- und Girls Day für die Jg. 6 und Berufsfelderkundungstag Jg. 8 am 26.3.20

d.) Haushaltsführerschein und Antiaggressionstraining für die Jg. 6 am 27.3.20

e.) Busbegleiterschulung am 23.3. + 24.3.20

f.) Wangeroooge-Infoabend für Jg. 5 am 2.4.20

 

Mehr dazu lesen Sie unten:

  • Sehr geehrte Eltern und/oder Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 7,

am Donnerstag, den 11.03.20, hat das Schulministerium NRW entschieden, dass zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus alle ein- und mehrtägigen Schulfahrten in das In- und Ausland bis zum Beginn der Osterferien abzusagen sind. Das Gesundheitsamt Herford vertritt selbige Ansicht und rät ebenfalls dazu, Fahrten abzusagen. Damit sind auch die Klassenfahrten unserer Jahrgangsstufe 7 vor den Osterferien betroffen, die daher leider ausfallen müssen. Demnächst folgen weitere Informationen bzgl. einer Ersatzfahrt. Wir arbeiten mit Nachdruck an einer Lösung (Absprachen mit Busunternehmen und Jugendherbergen). Sollten nach der Inanspruchnahme von Reiserücktrittsversicherung und sonstigen Maßnahmen zur Schadensminderung, noch berechtigte Stornierungskosten entstehen, werden diese durch das Land übernommen. 

 

  • Sehr geehrte Eltern und/oder Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 6,

leider müssen wir ebenfalls die Informationsveranstaltung zur Neigungsdifferenzierung am 18.3.20 absagen. In der Regel kommen zu diesem Informationsabend immer ca. 100 Personen. Entsprechend des Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) zur Durchführung von Großveranstaltungen vom 10.3.20, tragen wir damit zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus bei. Ein Ersatztermin wird nach den Osterferien erfolgen.

 

  • Sehr geehrte Eltern und/oder Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 6 und 8,

zum gegenwärtigen Zeitpunkt findet der Boys-and-Girls-Day am 26.3.20 für die Jahrgangsstufe 6 und 8 statt. Die Tages-Berufspraktika für die Jg.6 bzw. der Berufsfelderkundungstag für die Jg.8 finden in diesem Zuammenhang zum gegenwärtigen Zeitpunkt statt. Allerdings haben inzwischen einige wenige Betriebe gemeldet, dass sie keine Praktikanten mehr akzeptieren. Bitte informieren Sie sich bei den Betrieben und versuchen Sie ggfs. einen Ersatzplatz zu finden.

  • Ebenfalls kann das geplante Busbegleiterseminar am 23.3. und 24.3.20 nicht stattfinden.

Sofern Sie in Ihrem beruflichen oder privaten Umfeld mit Menschen in Kontakt kommen, die am Corona-Virus erkrankt sind oder wo der Verdacht besteht, ergreifen Sie bitte alle notwendigen Maßnahmen zum Infektionsschutz und klären Sie ab, ob Ihr Kind zur Schule kommen darf. Dies ist im Moment der Stand der Dinge. Sobald sich weitere Veränderungen ergeben sollten, informiere ich Sie umgehend

 

gez. Schulleitung, 13.3.20 / 12.53 Uhr